Aufgabe eines Rechtes oder einer Sache mit der Absicht, dadurch von einer Verpflichtung entbunden zu sein. 1. Das Aufgeben von Geschäftsanteilen. Die rechtmäßigen Inhaber von GmbH-Anteilen haben ein Abandon-Recht, durch dessen Ausübung sie auf alle Rechte an und aus dem betr. Wertpapier bzw. Anteilsrecht gegen eine Entschädigung verzichten. Das Abandonieren befreit von allen Pflichten, insbesondere von der Nachschusspflicht. Der Aktionär hat normalerweise kein A.-Recht. 2. Bei bestimmten Arten des Börsentermingeschäfts die Möglichkeit, sich gegen Zahlung einer Prämie von der Kauf- und Verkaufsverpflichtung zu befreien. |
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Auch Schrotterlöse genannt. Erlöse, die bei der Veräußerung nicht mehr verwendeter Vermögensgegenstände erzielt werden. Abbrucherlöse sind je nach Zuordnung des verschrotteten Vermögensgegenstandes Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge oder außerordentliche Erträge. |
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Zahlungspflichtiger erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung und reicht seiner Bank einen Abbuchungsauftrag ein. Die Bank ist verpflichtet, bei Belastungen im Abbuchungsverfahren die Vorlage des Abbuchungsauftrags zu überprüfen. Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren werden mit Textschlüssel 04 eingezogen. Vorteile des Abbuchungsauftrags: Der Kunde kann der Belastung nicht widersprechen. Der Auftrag kann jederzeit widerrufen werden. Liegt kein Auftrag vor, so wird die Lastschrift an das 1. Inkassoinstitut zurückgegeben. |
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Unter Abfindung versteht man die Abgeltung bestehender Ansprüche durch die einmalige Leistung eines bestimmten Betrags z.B. beim Ausscheiden eines Vorstands etc. Auch in bestimmten Kündigungsfällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, an den Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. |
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Die AO regelt die Aufgaben und den Aufbau der Finanzverwaltung, Straf- und Bußgelderhebung und das Besteuerungsverfahren. Auch die Legitimationsprüfungspflicht der Kreditinstitute ist in § 154 geregelt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass niemand auf erfundenen oder falschen Namen Konten eröffnen kann, um dann Geldwäsche zu betreiben. |
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Die beim Abschluss erforderliche Absonderung aller Aufwendungen und Erträge, die nicht der abzurechnenden Periode zuzurechnen sind. Beispiel: Mietaufwendungen, die ein Jahr im Voraus gezahlt wurden und damit erst im nächsten Jahr zu berücksichtigen sind. Diese Aufwendungen müssen auf einem speziellen Abgrenzungskonto gebucht werden. |
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Rechnerische Ermittlung und Rechenschaftslegung über die Ergebnisse eines durchgeführten Geschäfts oder einer Vermögensverwaltung. |
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Einrichtung zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs von Banken. Beim Clearing lassen die beteiligten Banken ihre gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten von ihrer Abrechnungsstelle gegeneinander aufrechnen; nur die verbleibenden Differenzbeträge werden reguliert. |
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1. Die Menge der in einer Zeiteinheit abgesetzten Güter. - 2. Die Menge multipliziert mit ihren Preisen. Absatz = Umsatz. |
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Erlös aus der Veräußerung bzw. der Verwertung von Waren und Dienstleistungen. |
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gleichbedeutend mit Ratenzahlung. Der Schuldner erfüllt teilweise seine Schuld, die Verjährung der Ansprüche beginnt durch eine Abschlagszahlung von vorne. |
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1. Zustandekommen eines Vertrags (BGB) - 2. Handelsrechtliche Bezeichnung für den jährlichen Abschluss der Bücher und Konten mit dem Ziel der Ermittlung des Geschäftserfolges. |
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Sie bezweckt die Verteilung der Ausgaben auf die Jahre der betrieblichen Nutzung. Abschreibungen auf Forderungen sollen deren Wertminderung erfassen. Hauptursachen von Abschreibungen sind Abnutzung, technisches oder wirtschaftliches Veralten, Fehlinvestition, Ausfall oder drohender Ausfall von Forderungen. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der Nutzungsdauer und der angewandten Abschreibungsmethode. Bei der degressiven Abschreibung wird im Jahr der Anschaffung am höchsten abgeschrieben, danach wird der Abschreibungsbetrag jedes Jahr kleiner. Die degressive Abschreibung berücksichtigt den tatsächlichen Werteverlust. Bei der linearen Abschreibung bleibt der Abschreibungsbetrag über die Nutzungsdauer konstant. Ein Wechsel der Abschreibungsmethode von degressiv auf linear ist möglich und wird angewandt, wenn der lineare Abschreibungsbetrag höher ist als der degressive (meistens in den letzten Jahren der Nutzung). Bei der degressiven Abschreibung unterscheidet man zwischen der arithmetisch-degressiven und der geometrisch degressiven Abschreibung. |
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Unter einem Abschwung versteht man die Abwärtsbewegung im Konjunkturverlauf. |
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Übertragung einer Forderung des Gläubigers (Zedent) gegen den Schuldner auf einen Dritten (Zessionar) durch Vertrag. Mit dem Abschluss eines solchen Vertrages tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Er übernimmt die Forderungen. Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger gegenüber alle Einwendungen geltend machen, die er im Zeitpunkt der Abtretung dem bisherigen Gläubiger entgegensetzen konnte. In folgenden Fällen ist keine Abtretung der Forderung möglich: 1. Abtretung ist durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen. 2. Forderung ist unpfändbar 3. Abtretung ist durch Gesetz verboten 4. Leistung an neuen Gläubiger würde Inhalt der Forderung ändern. Die Abtretung von Forderungen hat besonders im Kreditbereich große Bedeutung und wird oft zur Kreditsicherung genutzt. |
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1. Senkung des Preises der einheimischen Währung gegenüber anderen Währungen durch Änderung des Wechselkurses. 2. Sanierung der einheimischen Währung durch Herabsetzung des Nominalwertes aller Forderungen. |
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Absetzung für Abnutzung |
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Aktiengesellschaft |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Sie regeln allgemeine Rechte und Pflichten der Kunden und der Kreditinstitute mit dem Ziel, eine weitgehend einheitliche und dadurch schnelle Abwicklung der Geschäftsfälle zu ermöglichen. |
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Unter Agio (Aufgeld) versteht man die Differenz zwischen dem Nominalwert und dem höheren Kurswert bzw. Preis eines Wertpapiers oder einer Geldsorte. Gegensatz ist das Abgeld (Disagio). |
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Form des Leistungslohns, bei der sich die Bezahlung nach dem Mengenergebnis der Arbeit richtet und jede Leistungseinheit unabhängig von der dafür benötigten Arbeitszeit vergütet wird. Es gibt Einzel- und Gruppenakkord. |
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Abstraktes Zahlungsversprechen eines KI, bis zu einem bestimmten Betrag und unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen an den im Akkreditiv genannten Begünstigten für Rechnung eines Dritten Zahlung zu leisten bzw. einen Wechsel zu diskontieren oder zu akzeptieren. |
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Begriff, der die freundliche Übernahme eines Unternehmens bezeichnet. |
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Die Aktie ist ein Wertpapier, das die vom Aktionär durch Übernahme eines Anteils am Grundkapital erworbenen Rechte an einer Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) verbrieft. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG). Die Urkunde selbst besteht aus Mantel und Bogen. Die Aktie kann auf den Inhaber oder auf den Namen lauten. Vinkulierte Aktien lauten auf den Namen des Aktionärs und dürfen nur mit Zustimmung der AG übertragen werden. Aktien sind vertretbar und werden über die Börse gehandelt. Es gibt zwei Arten von Aktien: Vorzugsaktien und Stammaktien. Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht, bieten dafür jedoch i.d.R. eine höhere Dividende oder anderweitige Bevorzugung. Stammaktien geben dem Inhaber ein Stimmrecht, d.h. er kann seine Interessen auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft vertreten. Er kann jedoch auch seiner Bank eine 15-Monats Vollmacht erteilen. Dann übernimmt die Bank seine Vertretung bei der HV. |
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Das Aktienbuch enthält ein Verzeichnis aller ausgegebenen Namensaktien mit genauer Bezeichnung des Inhabers. Es wird bei der Ag geführt. Nur der im Aktienbuch Eingetragene gilt im Verhältnis zu der AG als Aktionär. |
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Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftete nur das Geschäftsvermögen. Die Aktionäre sind mit ihren Einlagen an dem Grundkapital der AG beteiligt. Die AG ist eine Kapitalgesellschaft und wird durch ihre Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) vertreten. |
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Index-Zahl, die die Kursentwicklung einer kleinen, repräsentativen Gruppe von Aktien oder die Entwicklung von Durchschnittskursen angibt. Beispiele: DAX (Deutscher Aktienindex; umfasst 30 deutsche Standardwerte), Dow Jones, Nikkei etc. |
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In Aktien zerlegtes Grundkapital einer AG - mind. 100.000 DM |
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Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Aktien. Wird oft angewendet, wenn der Kurs einer Aktie zu hoch gestiegen ist. Dadurch steigt die Aktiennachfrage, da mehr Menschen zu dem halbierten Kurs kaufen. |
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Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft. - Rechte: Anspruch auf Dividende, Anspruch auf Liquidationserlös bei Auflösung der AG, Stimmrecht auf der HV, Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien. - Pflichten: Leistung seiner Einlage |
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Die Aktiva zeigt das Vermögen des Unternehmens und steht auf der linken Bilanzseite (Aktivseite). Anlage- und Umlaufvermögen bilden die Hauptgruppen der Aktiva. Die Aktiva sind nach abnehmender Liquidität geordnet. |
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Bezeichnung aller Bankgeschäfte, die ihren Niederschlag auf der Aktivseite der Bilanz finden und der Mittelverwendung des KI dienen. |
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Alle Posten die auf der linken Seite der Bilanz stehen, werden Aktivposten genannt. |
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Bezeichnet die Abnahme eines Aktivpostens und die gleichzeitige Zunahme eines anderen Aktivpostens (Debitor hebt bar ab). |
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Annahme eines gezogenen Wechsels durch den Akzeptanten. Das Akzept ist das Versprechen, den Wechsel bei Fälligkeit einzulösen. |
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Diese Sicherheit ist mit dem Bestand einer Forderung verbunden. Erlischt die Forderung, so erlischt auch die Sicherheit. Den Gegensatz bildet die abstrakte Sicherheit. Diese Kreditsicherheit ist von einer bestehenden Forderung losgelöst, kann also auch ohne die Forderung weiter bestehen (z.B. Grundschuld). |
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Abhängigkeit eines Nebenrechts von einem zugrunde liegendem Hauptrecht (Bürgschaft kann nur solange bestehen, wie die abzusichernde Forderung) |
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Siehe AGB |
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1. Tilgung einer Schuld - 2. Wiedererwirtschaftung des in Investitionsgütern und Waren gebundenen Kapitals |
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Teilmarkt der Effektenbörse. Zulassungsvoraussetzungen: 1. Das Unternehmen muss mindestens 3 Jahre bestehen. 2. Der Kurswert der Aktien muss mindestens 2,5 Mio. DM betragen. 3. Das Unternehmen und das KI müssen einen Antrag auf Zulassung stellen. 4. Anleihen müssen einen Mindestnennwert von 0,5 Mio. DM haben. Ein Börsenzulassungsprospekt ist notwendig. Der Prospekt muss dem Publikum einen umfassenden Einblick in die Verhältnisse des Emittenten und die Einzelheiten des Wertpapiers geben. |
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Eine bestehende Verbindlichkeit erlischt und wird durch eine neue Verbindlichkeit ersetzt. Beispiel: Übergabe eines Schecks vom Schuldner an den Gläubiger. Das bestehende Schuldverhältnis erlischt, ein neues Schuldverhältnis (Gläubiger gegen Bank) entsteht. |
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Konto bei einer Bank, das von einem Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder einer anderen berechtigten Person oder Institution für treuhänderisch verwaltete Werte eingerichtet wird. Auf dem Konto wird das Geld von Mandanten getrennt vom Vermögen des Treuhänders aufbewahrt. Nur der Treuhänder ist über das Geld verfügungsberechtigt. Beim Tod fällt das Geld nicht in die Erbmasse, die Erben können nicht die Rechtsnachfolge antreten. |
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Der erste Kurs, der zu Beginn der Börsenzeit notiert wird (nur bei fortlaufender Notierung). |
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Menge aller Güter und Dienste, die zum Verkauf angeboten werden. Dem Angebot steht die Nachfrage gegenüber. |
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Unter der Angebotselastizität versteht man die Reaktion eines Marktfaktors (Menge) auf Veränderungen eines anderen Marktfaktors (Preis). Ist die Angebotselastizität größer als 1, so spricht man von elastischem Angebot, ist sie 0, so ist das Angebot starr. |
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Ein Anlagepapier ist ein Wertpapier, das zur längeren und relativ sicheren Anlage von Geld geeignet ist. |
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Das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesene und in der Regel längerfristig gebundene Vermögen an Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Beteiligungen usw. |
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Bezeichnung für die Dividendenausschüttung einer AG bzw. für eine Dividendenausschüttung nach mehreren dividendenlosen Geschäftsjahren. |
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Sammelbegriff für festverzinsliche Schuldverschreibungen, die den Schuldnern langfristige Finanzierungsmittel bereitstellen und wegen ihrer besonders guten Besicherung auch als »mündelsichere« Anlagen gelten. Die Zins- und Rückzahlungsansprüche sind meist aus der Urkunde ersichtlich. Man unterscheidet öffentliche Anleihen (Staat, Bund, Sparkasse, Kommunen u. ä.) von Industrieanleihen (Industrieobligationen) und Anleihen von Hypothekenbanken (Pfandbriefe). Je nach Güte (Bonität) des Schuldners und allgemeinem Zinsniveau schwanken die Kursnotierungen für solche Anleihen. |
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Eine Annuität setzt sich aus dem Tilgungs- und einem Zinsbeitrag zusammen. Die Annuität bleibt stets konstant, allerdings verringert sich durch die Rückzahlung des Darlehens der Zinsbeitrag, wodurch die Tilgung im gleichen Maße ansteigt. Der Rückzahlungbeitrag steigt also mit zunehmender Tilgung des Kredits. |
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Der Anleger handelt entgegen dem allgemeinen Markttrend. Er kauft bei stark fallenden Kursen und verkauft im Aufwärtstrend. Damit erhofft er sich, bei möglichst tiefen Kursen einzusteigen und bei hohen Kursen Gewinne zu realisieren. |
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"Arbitrage" steht für die Ausnutzung unterschiedlicher Preise bzw. Kurse zum gleichen Zeitpunkt an unterschiedlichen Börsenplätzen. Der Börsianer kann so z.B. die Aktie Y am Börsenplatz A um einige Prozentpunkte günstiger erwerben, als sie gerade am Börsenplatz B notiert. |
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"Asset Allocation" steht für Vermögensstrukturierung, also die systematische Risikoreduzierung durch die Vermögensverteilung auf verschiedene Anlagen. |
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Unter dem Aufgeld (Agio) versteht man die Differenz zwischen dem Nominalwert und dem höheren Kurswert bzw. Preis eines Wertpapiers oder einer Geldsorte. Gegensatz ist das Abgeld (Disagio). |
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Der Aufsichtsrat ist das für die Überwachung der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft zuständige, bei Aktiengesellschaften von der Hauptversammlung und, je nach Beschäftigtenzahl, von der Unternehmung der Belegschaft gewählte Organ. |
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Bei diesem Preisfindungsverfahren können interessierte Anleger bei Ihrer Zeichnung, ähnlich einer normalen Auktion, ein Preisangebot abgeben. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird dann, auf Basis aller abgegebenen Gebote, der Emissionspreis nach den üblichen Kursfeststellungsregeln der Börse ermittelt. Alle Zeichnungsaufträge werden nach der Höhe der Gebote sortiert. Der Emissionspreis wird so festgelegt, dass alle Gebote, vom Höchsten angefangen, eine Zuteilung erhalten, bis das Emissionsvolumen aufgebraucht ist. Der Preis, der zuletzt Aktien zugewiesen bekommt, ist dann der Emissionspreis. Alle Anleger, deren Gebot über dem Emissionspreis liegt, werden zu 100% bedient. Investoren, die genau den Emissionspreis geboten haben, werden zu einem bestimmten Zuteilungsverhältnis bei der Emission berücksichtigt. |
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"Out of money" - Ausdruck bei Optionsscheinen, die keinen inneren Wert haben. Entweder liegt der Kurswert des Basisinstruments unter dem Basispreis (Call) oder der Basispreis liegt unter dem Kurs des Basisinstruments. |
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Bei dem Erwerb von Investmentfonds muss der Anleger in der Regel einen Aufschlag zusätzlich zum Preis des Fondsanteils zahlen. Dieser Ausgabeaufschlag dient u.a. der Kostendeckung der Fondsgesellschaft. |
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Der Ausgabekurs ist der Kurs, den Anleger bei der Emission (Ausgabe) neuer Aktien zu zahlen haben. Bei Anleihen kann der Ausgabekurs dem Nennwert entsprechen, darüber oder darunter liegen. |
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Auslosungsanleihen sind Anleihen der öffentlichen Hand, bei der die jeweils zu tilgenden Stücke durch Auslosung bestimmt werden. Die Auslosung geschieht zu bestimmten Termin anhand eines Tilgungsplans. |
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Alle an die Teilhaber eines Unternehmens vorgenommenen Zahlungen wie Dividenden, Boni, Gratisaktien usw. |
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Der Außenhandel umfasst den Handel mit dem Ausland (Export und Import). |
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Außergewöhnliche Aufwendungen sind neutrale Aufwendungen, die nicht mit in die Kostenrechnung einbezogen werden. Außergewöhnliche Aufwendungen stehen nur indirekt im Zusammenhang mit der Leistungserstellung. Zu den außergewöhnlichen Aufwendungen zählen einmalige oder unregelmäßig anfallende Aufwendungen (z.B. Sonderabschreibungen) und periodenfremde Aufwendungen (Nachzahlung von Gewerbesteuer). |
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Außerordentliche Erträge stehen nur indirekt im Zusammenhang mit der Leistungsverwertung. Zu ihnen zählen Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen über Buchwert, Kassenüberschüsse, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus der Auflösung von EWB`s. |
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Die im Zuge der Ausgabe (Emission) einer neuen Anleihe festgelegten Bedingungen über die Höhe der Verzinsung, der Laufzeit, der Tilgung usw. |
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Wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Ausland. |
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Betriebsabrechnungsbogen |
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Eine Baisse steht für eine anhaltende (oder kurzfristige) Phase starker Kursverluste an der Börse |
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Ein Baissier spekuliert "à la baisse", also auf fallende Kurse |
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Eine Bank ist eine Institution, die den gewerbsmäßigen Handel mit Geldkapital und gewisse mit dem Geldverkehr in Verbindung stehende Dienstleistungen durchführt. Die Bankgeschäfte lassen sich grob in Aktivgeschäfte (Bank verleiht Geld an Kunden) und Passivgeschäfte (Bank nimmt Geld herein und zahlt Zinsen) unterteilen. |
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Bankakzepte sind Wechsel, die auf eine Bank gezogen und von dieser akzeptiert sind. |
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Bankbetriebslehre ist spezielle Betriebswirtschaftslehre. Sie beschäftigt sich mit den betriebswirtschaftlichen Problemen, die im Zusammenhang mit dem Bankwesen stehen. |
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Die Bankenaufsicht wird von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zusammen mit der Bundesbank ausgeübt. Sie ist die staatliche Aufsicht, der das Bankwesen unterliegt. |
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Das Bankgeheimnis ist die Pflicht des Kreditinstitutes, keine Auskünfte über seine Kunden und deren persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse an Dritte zu geben. Das Kreditinstitut hat das Recht, Auskünfte über seine Kunden und deren genannte Verhältnisse zu verweigern. |
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Ein Schuldner ist bankrott, wenn er zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen der Konkurs eröffnet wurde. |
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Der Bär steht für die Pessimisten an der Börse, die auf fallende Kurse spekulieren. Gegensatz: Bulle |
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Ein Barausgleich findet beim Optionsscheinhandel statt. Bei vielen Optionsscheinen ist nicht mehr das Recht auf den tatsächlichen Bezug oder Verkauf des Basisinstruments vorgesehen. Stattdessen wird die Differenz zwischen dem Aktienkurs und dem Basispreis bei Fälligkeit bar ausgeglichen. |
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Die Bardividende wird stets von den Aktiengesellschaften bekanntgegeben. Ein Anleger erhält jedoch nie die Bardividende ausgezahlt, da sie zwischen Brutto- und Nettodividende liegt. Hat der Anleger einen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilt, so erhält er die Bardividende zuzüglich Körperschaftssteuer (Bruttodividende). Liegt kein ausreichender FSA vor, so erhält der Anleger lediglich die Nettodividende (Bardividende abzgl. Kapitalertragssteuer und Soli). |
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Eine Falle, in die der mit fallenden Kursen rechnende Anleger aufgrund seiner technischen Chartanalysen bzw. der dabei ermittelten Verkaufssignale hineintappt und die sich als Fehleinschätzungen herausstellen. Gegensatz: Bullenfalle. |
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Das Finanzinstrument, welches einer Option oder einem Optionsschein zugrunde liegt, wird als Basisinstrument bezeichnet. Gängige Basisinstrumente sind z.B. Währungen, Indizes, Anleihen, Aktien, Währungskörbe und Waren. |
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Der Basispreis gibt den Wert an, zu dem das Basisinstrument bei Ausübung der Option gekauft (Call) bzw. verkauft (Put) werden kann. |
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Bausparen ist kollektives Zwecksparen mit dem Ziel, nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Zuteilung der Bausparsumme zu erhalten. Der Bausparer bespart zunächst seinen Bausparvertrag. Ist das Mindestsparguthaben erreicht und sind die sogenannten Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, erhält der Bausparer nach Zuteilung das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen ausbezahlt. Das Darlehen zahlt er in konstanten monatlichen Raten zurück. |
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Die in einer Volkszählung oder deren Fortschreibung erfaßten Personen am Ort der Hauptwohnung. Dazu zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer. Nicht zur Bevölkerung zählen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. |
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Verfahren zur Fortschreibung der Bevölkerung von Vierteljahr zu Vierteljahr bzw. von Jahr zu Jahr aus dem Überschuss der Geborenen bzw. Gestorbenen und der Zu- bzw. Fortzüge. |
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Verhältnis der Bevölkerung einers Untersuchungsgebiets zur Fläche oder die Einwohnerzahl je Flächeneinheit (Quadratkilometer oder Hektar). |
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Starke Vermehrung der Bevölkerung. |
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Bewegliche Sachen sind alle Sachen, die nicht Grundstücke, Gebäude oder Bestandteile eines Grundstücks sind. |
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Von den Banken im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung aufgestellte besondere Form der Bilanz. Sie verzeichnet die Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen innerhalb einer bestimmten Periode. Die Bewegungsbilanz kann in verfeinerter oder einfacher Form aufgestellt werden. |
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Der Bewerber wirbt mit Hilfe der Bewerbung für seine eigene Person, um eine Anstellung oder ein Amt zu erhalten. Grund einer Bewerbung kann eine Stellenanzeige sein oder der Wunsch des Bewerbers die Stelle auszufüllen. |
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Die Bewertung ist ein Verfahren mit dem Ziel, den Wert von Gütern oder Handlungsalternativen zu bestimmen. Die handelsrechtlichen Bewertungs-Vorschriften sind im Handelsgesetzbuch und im Bilanzrichtlinien-Gesetz geregelt. Ergänzend gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung. |
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Bezogener ist derjenige, auf den ein Scheck oder ein Wechsel gezogen ist, d.h. der ihn bezahlen soll. |
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Das dem Aktionär einer AG zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung einen seinem Anteil beim bisherigen Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien (auch Junge Aktien genannt) zu beziehen. Bezugsrechte werden an der Börse gehandelt. Durch Beschluss der Hauptversammlung kann das gesetzliche Bezugsrecht ausgeschlossen werden. |
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Die Bilanz ist die Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Kapitalverwendung = Aktiva) und des Kapitals (Herkunft = Passiva). Die Summen von Aktiva und Passiva müssen stets gleich sein. Bei der Aufstellung der Bilanz müssen handelsrechtliche Vorschriften, steuerrechtliche Vorschriften und andere Gesichtspunkte beachtet werden. Die Aktiva zeigt die genaue Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, die Passiva zeigt die Herkunft (Fremd- und Eigenkapital). |
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Bei der Bilanzanalyse wird die Bilanz zerlegt und aufgegliedert. Die Analyse dient der Beurteilung der Kreditwürdigkeit, der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Gegenstand der Bilanzanalyse ist der komplette Jahresabschluss, also Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. |
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Gilt für Kaufaufträge, bei denen kein Limit angegeben wurde. Die Bank versucht die gewünschten Aktien zu einem möglichst niedrigen Kurs zu kaufen. |
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Indossament, welches nur aus der Unterschrift des Indossanten besteht. Das Blankoindossament wird auf der Rückseite des Wechsels angebracht. |
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Blue Chips sind Standardaktien mit hohem internationalem Ansehen (Telekom). |
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Abkürzung für Bundesobligation. |
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Produktionsfaktor neben Arbeit und Kapital. Der Boden dient der Wirtschaft a) als Standortfaktor und b) als als elementarer Anbau- und Abbau-Boden. |
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Teil einer Wertpapierurkunde, auf dem sich die Zins- bzw. Dividendenscheine und der Erneuerungsschein befinden. |
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Die politisch-ideologische Lehre des Marxismus-Leninismus in der Sowjetunion. Der B. sieht die völlige Vergesellschaftung der Produktionsmittel vor. Er setzt auf Planwirtschaft, Gleichheit der Löhne und Abschaffung des Privateigentums. Die Bezeichnung Bolschewismus geht auf ein Abstimmungsergebnis innerhalb der ehemaligen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Russlands zurück (1903 in London). |
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Internationale Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere |
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Optionsscheine, deren Basisinstrument festverzinsliche Wertpapiere sind. |
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Fähigkeit eines institutionellen oder individuellen Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen. Je schlechter die Bonität, desto höher der Zinssatz von emittierten Anleihen, um diese für den Anleger attraktiv zu machen. Die Bonität wird von internationalen Ratingagenturen überprüft und benotet (bekannte Ratingsysteme sind Moody`s und Standart & Poor`s). |
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Nachträgliche Treueprämie für den Arbeitnehmer. Bei Aktiengesellschaften werden Boni in besonders guten Geschäftsjahren (oder in Jubiläumsjahren) neben der Dividende einmalig gezahlt. |
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Verfahren zur Festlegung des Emissionspreises einer Aktie. Interessenten können innerhalb einer bestimmten Frist Zeichnungsangebote abgeben. Das Bankenkonsortium legt lediglich eine Preisspanne fest. Am Ende der Zeichnungsfrist wird anhand der Nachfrage der Emissionspreis festgelegt. Bei hoher Nachfrage orientiert er sich am oberen Ende der Preisspanne, bei geringer Nachfrage eher am unteren Ende. |
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Gedruckte Werbebroschüre |
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Die Börse ist der Markt für Wertpapiere, Devisen und Waren. Kursmakler stellen anhand der Kaufs- und Verkaufsaufträge börsentäglich aktuelle Kurse (Preise) fest und gewährleisten einen funktionierenden Handel. Für jede Börse wird eine Börsen-Ordnung erlassen, die organisatorische Fragen regelt. Die Börse wird durch den Börsenvorstand geleitet. |
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Ermittelter Kurs eines Wertpapiers an der Börse. |
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Geografische Lage einer Börse |
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Zulassung von Wertpapieren zum Handel an der Börse. Die Zulassung ist von verschiedenen Voraussetzungen und der Wahl der Handelsart abhängig. |
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Problemlösungsverfahren, in dessen Verlauf die Mitglieder einer Ideensuchgruppe möglichst viele Lösungsvorschläge unterbreiten sollen. Während der Sitzung ist jegliche Kritik verboten, um die freie Äußerung von möglichst vielen Lösungsideen nicht zu behindern. |
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Fach, Fachrichtung, Geschäftszweig |
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Englische Bezeichnung für die Gewinnschwelle, also die Grenze, ab welcher ein Unternehmen oder ein Produkt einen Überschuss bzw. einen Gewinn erwirtschaftet. |
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Angebotskurs |
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Englische Berufsbezeichnung für einen Makler, der im Kundenauftrag Börsengeschäfte abwickelt. |
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Dividende ohne steuerliche Abzüge, wie Kest, Köst und Soli. |
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Gesamtwert aller im Inland innerhalb eines Jahres erzeugten Güter, ohne Berücksichtigung der Vorleistungen. Mögliche Berechnung: Löhne /Gehälter + indirekte Steuern (abzgl. Subventionen) + Gewinne + Abschreibungen |
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Das Bruttosozialprodukt errechnet sich aus dem BIP zzgl. dem Saldo der Faktorleistungen. |
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Regelmäßige und planmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Betriebs bzw. eines Unternehmens. Die Buchführung soll Erfolg, Geschäftsverlauf und Vermögenslage ersichtlich machen. Grundlage der Buchführung sind die Belege, nach denen gebucht wird. |
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Ein Buchgewinn entsteht, wenn der Buchwert eines Vermögensgegenstands unter dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös liegt. |
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Ein Buchverlust liegt vor, wenn der Buchwert höher ist, als die Verkaufserlöse |
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Zeichen für die Optimisten an der Börse, die auf steigende Kurse spekulieren |
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Gegenstück zur Bärenfalle. Falsche Signale lassen den Bullen auf steigende Kurse spekulieren und er erleidet einen Verlust |
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Börsentäglich an der LIFFE und an der EUREX gehandelter Terminkontrakt auf eine fiktive Bundesanleihe, die einen Nominalzins von sechs Prozent und eine Laufzeit von zehn Jahren aufweist. |
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Von der Bundesrepublik Deutschland emittierte Anleihe mit fester Laufzeit (i.d.R. 10 Jahre). Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert, die Zinszahlungen jährlich. |
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Die Bundesbank ist die Notenbank der Bundesrepublik. Zu den Aufgaben der Bundesbank gehört die Durchführung der Beschlüsse der EZB, die Ausgabe von Banknoten, die Förderung der Währungsstabilität und die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaft. Die Organe der Bundesbank sind der Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken. |
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Oberste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit der Bundesrepublik. |
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Oberste Instanz der Gerichtsbarkeit für Zivil- und Strafsachen |
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Gewählt vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten ist er der Chef der Bundesregierung. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der von ihm gebildeten Bundesregierung. Er kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum vom Bundestag abgesetzt werden |
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Festverzinsliches Wertpapier mit fester Laufzeit von 5 Jahren. Bundesobligationen werden an der Börse gehandelt und können von jedem erworben werden |
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Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Gewählt wird er alle fünf Jahre von der Bundesversammlung. Zu seinen Aufgaben zählen: 1) Völkerrechtliche Vertreung der Bundesrepublik; 2) Vertragsschluss mit ausländischen Staaten; 3) Ausfertigung der gegengezeichneten Gesetze 4) Auflösung des Bundestages etc. |
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Wertpapier, das der Finanzierung des öffentl. Haushalts und der Eigentums- und Vermögensbildung dient. Bundesschatzbriefe können ein Jahr nach Erwerb innerhalb eines monatlichen Höchstbetrags von 10.000,00 DM zum Nennwert zurückgegeben werden. Es gibt zwei Typen von Bundesschatzbriefen: Typ A - Die Laufzeit beträgt 6 Jahre, die Zinszahlungen erfolgen jährlich; Typ B - Die Laufzeit beträgt 7 Jahre, die Zinszahlung erfolgt am Ende der Laufzeit. Es erfolgen keine jährlichen Zahlungen. Der Erwerber erhält am Ende der Laufzeit den Nennwert zzgl. der Zinsen. Vorteil von Typ B ist der sich ergebende Zinseszinseffekt |
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Das Bundesschuldbuch enthält alle Staatsschulden aus Darlehen, für die keine Schuldverschreibungen ausgestellt sind. |
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Oberstes Bundesgericht mit Sitz in Karlsruhe. Es entscheidet über Verfassungsfragen, Verfassungsbeschwerden und die ihm von Grundgesetz zugewiesenen Fälle. |
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Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und der gleichen Anzahl von durch die Volksvertretung der Länder gewählten Mitglieder. Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten und findet alle fünf Jahre statt. |
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Das BGB beinhaltet allgemeine Vorschriften für das gesamte Privatrecht, Vorschriften für einzelne Schuldverhältnisse, sowie das Sachenrecht und das Familien- und Erbrecht. |
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Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge verpflichtet, dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Der Vertrag ist einseitig verpflichtend. |
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Bezeichnung für eine Kaufoption bzw. Kaufoptionsscheine (Call-Warrants). Der Call verbrieft das Recht zum Kauf eines bestimmten Basisinstruments innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorher festgelegten Basispreis |
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Ein Cap stellt ein vertraglich handelbares Recht auf einen im voraus festgelegten Höchstzinssatz dar, dem ein bestimmter Referenzzinssatz zu Grunde liegt. Steigt der Refernzzins über den festgelegten Höchstzins, so macht der Käufer von seinem Ausübungsrecht Gebrauch und erhält die entsprechende Zinsdifferenz. Auf diese Weise kann sich der Käufer gegen zu niedrige Zinsen absichern, partizipiert aber gleichzeitig an steigenden Zinsen. |
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Capped-Warrants sind Optionsscheine mit begrenzten Gewinnmöglichkeiten. Der Anleger kann nur bis zu einem bestimmten, vorher fixierten, Marktpreis (Cap) von steigenden oder fallenden Kursen profitieren. |
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Der Cash-Flow ist eine wichtige Kennzahl zur Bewertung der Finanz- und Ertragskraft eines Unternehmens. Er setzt sich aus den Abschreibungen, dem Jahresüberschuss, den Veränderungn der langfristigen Rückstellungen und den Steuern auf Einkommen und Ertrag zusammen. |
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Grafische Darstellung der Kursverläufe und Umsatzverläufe von Wertpapieren, Börsen oder Branchen. Sie bilden die Grundlage der technischen Analyse |
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Die Chartanalyse geht davon aus, dass sich aus der grafischen Aufbereitung und den Kursverläufen der Vergangenheit die zukünftige Entwicklung prognostizieren lässt. |
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Institutionell gesicherte Verrechnung von gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der Clearingteilnehmer. Nur die Differenzen werden durch Zahlungen ausgeglichen |
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Eine Clearingstelle ist eine Organisation an einer Terminbörse, die sich bei Vertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer einschaltet und die Erfüllung des Geschäfts garantiert. Neben dieser Funktion ist die Clearingstelle auch für die Abrechnung der getätigten Geschäfte zuständig |
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Industrielle Wandelschuldverschreibung, deren Inhaber das Recht haben, die Wandelanleihe in Aktien der Gesellschaft zu wandeln. |
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Das Copyright ist das amerikanische Bezeichnung für Urheberrechte an Werken der Tonkunst, Literatur, Fotografie und bildenden Kunst |
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Spekulative Börsenaktion, bei der eine künstliche Verknappung durch den möglichst vollständigen Aufkauf eines Wertpapiers auf dem betreffenden Markt erzeugt wird. Spekulanten, die Leerverkäufe vorgenommen haben, werden in die Ecke gedrängt und gezwungen, jeden Preis zu zahlen, um ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen zu können |
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Das Corporate Design soll das Unternehmen nach innen und außen als Einheit erscheinen lassen. Es ist das visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens im Rahmen der Unterstützung der Corporate Identity. Zum Corporate Design zählt z.B. das Design des Firmenlogos, Hausfarbe etc |
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Mit dem Konzept der Corporate Identity soll die Etablierung des Unternehmens und vor allem die Positionierung der Firmen-Identität erreicht werden. Der Markenname bzw. Firmenname soll sich im Kopf des Kunden manifestieren und für die Produkte stehen |
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Ausdruck bei Investmentfonds, der besagen soll, das derjenige, der regelmäßig den gleichen Anlagebetrag investiert, bei schwankenden Preisen der Fondsanteile im Laufe der Zeit ein besseres Ergebnis erzielt als derjenige, der stets die gleiche Zahl von Anteilen erwirbt |
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Der Coupon ist Bestandteil des Bogens und ein Zins- oder Dividendenabschnitt. Durch die Couponeinreichung erfolgt die Gutschrift der Dividende bzw. des Zinsbetrags |
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Maklergebühr für durchgeführte Wertpapiertransaktionen |
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Covered Warrants verbriefen in der Regel nicht das Recht zum Bezug von Aktien der emittierenden AG. Der Emittent von Covered Warrants besitzt entweder selbst größere Bestände der Aktien, auf die er Warrants ausgibt, oder er hat sie bei Dritten hinterlegt |
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Plötzlicher massiver Kurseinbruch von Wertpapieren auf breiter Front |
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Abgeleitet vom lateinischen Wort für "mit". Beispiel: Optionsanleihen können an der Börse "cum" oder "ex" gehandelt werden. Bei "Ex"-gehandelte Optionsanleihen werden Anleihe und Optionsschein seperat voneinander gehandelt. Der Optionsschein wird als vollwertiges Wertpapier behandelt |
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Abk. für Deutsche Angestellen-Gewerkschaft |
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Eine Datenbank ist eine Sammelstelle für Daten bzw. Dateien. und ist in einem Computer gespeichert |
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Datenübertragung über Fernmeldewege zwischen Rechnern oder zwischen Rechnern und Datenstationen |
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Auftrag des Kunden an die Bank, laufend bestimmte Überweisungen aus seinem Konto durchzuführen |
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Deutscher Aktienindex. Börsentäglich fortlaufend berechneter Index. Der DAX repräsentiert die Enwicklung der Kurse der 30 wichtigsten deutschen Aktien (Adidas, Allianz, BASF, Bayer, Bayerische Hypo-Vereinsbank, BMW, Commerzbank, Daimler-Chrysler etc.). |
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Schuldner |
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Wertpapiere, die im Rahmen der Offenmarktpolitik gekauft oder verkauft werden dürfen |
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Für ein zu erfüllendes Geschäft wird "Deckung" angeschafft, indem der Schuldner die entsprechenden Wertpapiere erwirbt |
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Anderweitige Beschaffung durch den Besteller einer Sache, die der säumige Schuldner auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geliefert hatte |
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Fehlbetrag, der sich z.B. auf einem Kassenkonto ergibt oder beim öffentlichen Haushalt, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen |
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Unterversorgung der Wirtschaft mit Geld. Die Preise sinken, der Geldwert steigt. Es kommt zu einem Ungleichgewicht zwischen dem Güterangebot und dem Geldwert |
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Bei der degressiven Abschreibungsmethode wird im Anschaffungsjahr stärker abgeschrieben, als in den Folgejahren. Dadurch wird der starke Werteverfall von Gütern in den ersten Jahren von der degressiven Abschreibung, im Gegensatz zur linearen Abschreibung, berücksichtigt |
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Kennzahl für die Schwankungsanfälligkeit eines Optionsscheins gegenüber Kursveränderungen des Basisinstruments |
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Gesamtheit aller Wertpapiere eines Anlegers |
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Detailliertes Verzeichnis aller im Depot befindlicher Wertpapiere |
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Gebühren, die die Bank ihren Depotkunden für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren in Rechnung stellt |
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Niedergangsperiode im Konjunkturzyklus. Klassische Kennzeichen: Sinkende Unternehmer- und Arbeitnehmereinkommen, Arbeitslosigkeit, sinkende Preise etc |
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Sammelbegriff für Finanzinstrumente, die von anderen Anlageobjekten abgeleitet sind, und deren Kurse von der Preisentwicklung dieser Objekte in hohem Maße abhängig sind. Beispiel: Die Kursentwicklung eines Optionsscheins hängt im großen Maße von der Kursenwicklung des zugrundliegendem Basisinstrument ab |
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Ausländische unbare Zahlungsmittel (Scheck, Wechsel etc.) |
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Differenz zwischen Nominalwert und geringerem Kurswert bzw. Preis (Abgeld oder auch Abschlag). |
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Etablierte Finanzdienstleister, die die Abwicklung von Wertpapieraufträge anbieten und das zu deutlich besseren Konditionen als "normale" Kreditinstitute. Dafür muss der Kund jedoch einen stark reduzierten Service und fehlende Beratung in Kauf nehmen |
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Der von der Europäischen Zentralbank festgelegte Zinssatz, der den Banken beim Ankauf von Wechseln in Rechnung gestellt wird |
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Ungerechte Benachteiligung von Handelspartnern z.B. durch die Gewährung von Vorzugsrechten einem anderem Handelspartner gegenüber |
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Verteilung des Volkseinkommens bzw. des Sozialprodukts auf die einzelnen Produktionsfaktoren oder auf die einzelnen Haushalungen |
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Streuung des vorhandenen Anlagekapitals auf verschiedene Investments zwecks Risikominimierung. Je kleiner der Depotanteil eines einzigen Investments, desto geringer die Auswirkungen bei starken Wertverlusten auf das Gesamtdepot |
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Der auf die einzelnen Aktien entfallende Anteil vom Bilanzgewinn, ausgedrückt in Euro pro Mindestnennwert oder in Prozenten des Nennwerts |
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Am Tag der Dividendenausschüttung reduziert sich der Aktienkurs um die Höhe der Bruttodividende. Die Notierung erfolgt "ex Dividende |
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Jeder Geschäftsvorfall berührt zwei Konten, die im Buchungssatz genannt werden (Soll- und Habenbuchung) |
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Weltweit anerkannter Aktienindex, der aus den 30 stärksten US-Industrieunternehmen besteht und der sich aus der Addition dieser Werte und anschliessende Multiplikation mit einem bestimmten Faktor errechnet. Die Werte im Dow Jones Industrial Average sind nicht nach ihrer Marktkapitalisierung gewichtet. |
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Verkauf ins Ausland unter dem Selbskostenpreis um der billigste Anbieter am Markt zu sein. Die Verluste werden oft durch höhere Inlandspreise ausgeglichen |
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Abschrift eines Schriftstücks oder eines Dokuments |
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Schema zur Berechnung des Jahresfehlbetrages bzw. -überschusses eines Unternehmens; von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung entworfen |
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Form der unvollständigen Konkurrenz, bei der eine Ware von nur zwei Anbietern offeriert wird. Das Dyopol ist die Vorstufe des Monopols. |
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Heißt zu deutsch " Ergebnis vor Zinsen und Steuern" und ist ein Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Auch die Bezeichnungen "Operatives Ergebnis" oder "Betriebsergebnis" sind gebräuchlich |
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Vertretbare Wertpapiere, insbesondere Aktien, Obligationen, Pfandbriefe, Kuxe, Zwischenscheine |
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Bank, die Effektenverwahrung, Emission, Handel und Verwaltung durchführt. In Deutschland gibt es keine reine Effektenbanken |
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Der Effektivzins gibt die wirkliche Verzinsung an und weicht in der Regel vom Nominalzins ab. Der Effektivzins berücksichtigt Zinsen, Dividenden, Kosten etc |
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Abk. für "eingetragene Genossenschaft" |
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Inbegriff aller Vermögensteile einer Unternehmung, die Eigentum des oder der Inhaber der Unternehmung sind. Das EK wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens ist ein wichtiges Kriterium für seine Finanzkraft und seine Fähigkeit, schwierige Zeiten einigermaßen unbeschadet zu überstehen |
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Notwendigkeit der Beschaffung von Eigenkapital, besteht z.B. bei Unternehmensgründungen |
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Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital |
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Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer muss jedoch nicht im tatsächlichen Besitz der Sache sein. Ein Vermieter ist z.B. Eigentümer, während der Mieter Besitzer ist |
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Klausel, wonach sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehält |
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Bezug von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland |
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Klausel, wonach die Gültigkeit der Gutschrift von zum Inkasso eingereichten Wechseln oder Schecks davon abhängig gemacht wird, dass der Betrag auch wirklich eingeht |
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Der e.V. ist im Vereinsregister eingetragen und eine juristische Person. Er muss einen Vorstand haben und kann unter seinem Namen klagen und verklagt werden |
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Einkommen kann in Geld oder in Naturalien bestehen. Individuelles Einkommen ist das Ergebnis der personellen Verteilung. Bezogen auf die gesamte Volkswirtschaft spricht man von Volkseinkommen. Das Einkommen ist die Gegenleistung für einen Beitrag zur Wertschöpfung (Arbeitslohn, Unterhaltsbeiträge etc.) |
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Eingang von Geld und Geldersatzmitteln wie Schecks etc |
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Reaktion eines Marktfaktors auf Veränderungen eines anderen Markfaktors |
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Ausfuhrverbot (z.B. Verbot von Waffenexporten) |
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Sammelbezeichnung für die Wertpapiermärkte der jungen, aufstrebenden Vorlkswirtschaften Lateinamerikas, Asiens und Afrikas, die sich durch starkes Wirtschaftswachstum auszeichnen |
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Unterbringung neu ausgegebener Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt. Sie dient der Kapitalbeschaffung des Emittenten |
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Ausgabekurs neu begebener Wertpapiere |
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Gesamtheit der zu einer einzelnen Emission gehörenden Wertpapiere |
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Ausgeber von neuen Wertpapieren |
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Börsenhandel bei dem nur wenig Umsatz stattfindet und dabei die Geld-/Briefspanne sehr groß ist |
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Zwangsweise Entziehung des Eigentumsrechts an einer Sache durch staatlichen Hoheitsakt. Das Eigentum kann nur gegen Entschädigung entzogen werden |
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Erfolg ist das Ergebnis des Wirtschaftens. Ein Erfolg ist die positive oder negative Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben |
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Bezeichnung für Lieferung und Bezahlung des Basisinstrument oder für den Barausgleich im Optionshandel |
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Frist für die Erfüllung im Optionshandel |
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Der Erfüllungsort ist der Leistungsort, also der Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistung zu erbringen hat |
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Gegenwert für die verkaufte Leistung einer Wirtschaftsperiode |
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Erster am jeweiligen Börsentag festgestellter Kurs eines Wertpapiers, mit dem somit der Börsenhandel eröffnet wird |
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Budget, Haushalt |
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Im Gegensatz zum amerikanischen Optionsrecht ist die Ausübung des Optionsrechts ausschließlich zum Ende der Laufzeit möglich |
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Anleihe, die jederzeit getilgt bzw. gekündigt werden kann und deren Laufzeit nicht befristet ist |
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Ausdehnung von Produktionsmitteln und Beschäftigung sowie Steigerung des Geldumlaufs und der Kreditmenge |
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Ausfuhr von inländischen Gütern und Leistungen ins Ausland |
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Preis für ein Optionsrecht, bei dem sich Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten exakt in der Waage halten. Die wichtigsten Parameter für die Berechnung sind der Kurs des Basisobjekts, Basispreis, Zinssatz, Volatilität, Rendite und Laufzeit |
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Faksimilie werden häufig als Ersatz für die handschriftliche Unterschrift verwendet. Die Stempel geben eine getreue Nachahmung des handschriftlichen Namenszuges wieder. Sie sind jedoch rechtlich nicht mit der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt |
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Faktoreinkommen sind Arbeitslohn, Unternehmerlohn, Kapitalzins etc. und sind Teil des Sozialprodukts bzw. Nationaleinkommens |
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Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem Gläubiger die Leistung vom Schuldner verlangen kann. Ist kein entsprechender Zeitpunkt vereinbart, so ist die Leistung sofort fällig |
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Aktienindex der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der 500 deutsche Aktienwerte repräsentiert |
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International gängige Gewichtseinheit für Edelmetalle. Entspricht 31,04 Gramm |
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Produkt, das den Produktionsprozess des Betriebes bis zum Ende durchlaufen hat und das zur weiteren Verwendung bereitsteht |
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Einlage bei einem Kreditinstitut mit fester Laufzeit von mindestens 30 Tagen. Festgelder gehören zu den Termineinlagen. Der Zinssatz ist u.a. von der Laufzeit und der Einlagenhöhe (meist ein Mindestanlagebetrag von 10.000,00 DM) abhängig |
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Ein Modell mit starren Preisen, bei dem als Reaktion auf Ungleichgewichtssituationen die Mengen angepasst werden (Makroökonomie) |
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Wertpapiere mit einem festgelegten Zinssatz. Sie werden auch als Renten bezeichnet |
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Selbstständige Rechte, die nicht von dem Bestehen einer Schuld abhängig sind. Fiduziarische Sicherheiten werden auch als abstrakte Sicherheiten bezeichnet |
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Prokura, die auf eine oder mehrere Zweigstellen oder Niederlassungen eines Unternehmens beschränkt ist. Die Prokura muss ins Handelsregister eingetragen werden |
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Terminkontrakt auf Indizes (z.B. DAX-Future) oder Anleihen (z.B. Bund-Future) |
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Ausstattung eines Unternehmens mit neuem Kapital. Finanzierungsbedarf entsteht z.B. bei Gründung und Erweiterung des Unternehmens sowie Kapitalablösung. Die Finanzierung kann mit Fremdkapital oder Eigenkapital erfolgen |
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Die Firma eines Kaufmanns ist der rechtlich geschützte Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Ein Kaufmann kann gem. § 17 HGB unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Bei der Wahl des Firmennamens ist zu beachten, dass er keine falschen Angaben über das Unternehmen enthalten darf und das er sich klar von ortsansässigen Firmen unterscheiden muss |
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Bezeichnung für den Staat bzw. die Staatskasse. Der Fiskus ist ein Rechtssubjekt des privaten Rechts und Träger privater Rechte und Pflichten. Er kann klagen und verklagt werden |
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Kosten, die unabhängig vom Grad der Beschäftigung eines Betriebes sind und in bestimmter Höhe entstehen |
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Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner auf Leistung. Die Forderung ist aufgrund eines Schuldverhältnisses entstanden |
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Güter, die in unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen (Luft, Wasser etc.) |
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Unbegrenzte Freiheit beim Austausch von Gütern im Außenhandel. Der Freihandel wird nicht von Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten oder Deviseneinschränkungen beschränkt |
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Börsenhandel von Wertpapieren, die nicht im amtlichen oder im geregelten Markt notiert werden. Man unterscheidet zwischen "geregeltem Freiverkehr" und "ungeregeltem Freiverkehr (Telefonverkehr)". Die Zulassung zum ungeregelten Freiverkehr kann jederzeit ohne besonderes Prüfungsverfahren beim zuständigen Überwachungsausschuss beantragt werden. Im ungeregelten Freiverkehr werden z.B. die Werte gehandelt, die die Zulassungskriterien des amtlichen Handels und des geregelten Freiverkehres nicht erfüllen konnten |
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Inbegriff der Vermögenswerte eines Unternehmens, die nicht Eigentum des Unternehmens sind. Das Fremdkapital wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen |
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Anleihen, die nicht auf die Landeswährung, sondern auf fremde Währung, lauten |
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Bezeichnet das Untersuchen von Wertpapieren im Hinblick auf volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen und unternehmensspezifische Einflussgrößen |
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Wirtschaftliche und rechtliche Verschmelzung von Unternehmen. Ziele einer Fusion sind i.d.R. die Erzielung von Synergie- bzw. Einspareffekten und die Verbesserung und Stärkung der Marktposition |
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Englische Bezeichnung für Terminkontrakte |
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Lücke in einem Chart, die dadurch entsteht, dass der erste Kurs eines Handelstages wesentlich über oder unter dem Schlusskurs des Vortages liegt |
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Versprechen oder Gewährleistung |
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Fondsform, bei der dem Anleger der eingezahlte Betrag zur Rückzahlung garantiert wird |
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Gattungskauf ist der Kauf einer nicht individuell, sondern nur der Gattung nach bestimmten Sache (z.B. 2 Sack Holzkohle) |
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Gebietsfremde sind Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihren Sitz in einem fremden Wirtschaftsgebiet haben. Gebietsfremde gelten devisenrechtlich als Ausländer |
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Die Geldannahmepflicht bewirkt, dass eine Zahlung mit dem zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärten Geld schuldentilgende Wirkung hat |
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Markt für kurzfristig gebundenes Kapital und Kredite (Laufzeiten nicht länger als 1 Jahr) |
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M1 = Bargeld ohne Kassenbestände der Kreditinstitute plus Sichteinlagen / M2 = M1 plus Termingelder bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit bis zu 4 Jahren / M3 = M2 plus Spareinlagen mit gesetzl. Kündigungsfrist |
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Schaffung von neuem, zusätzlichem Geld durch Ausgabe von Münzen, Noten und Schatzwechseln. Auch die privaten Banken können Geldschöpfung durchführen (private Kreditschöpfung). |
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Durch finanzielle Manipulation werden illegal erworbene Gelder in den offiziellen Geldumlauf eingeschleust |
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Kosten, die nicht unmittelbar einem bestimmten Erzeugnis zugemessen werden können (Heizungskosten, Beleuchtungskosten). Gemeinkosten könne fixe oder variable Kosten sein |
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Der Bevollmächtigte ist zur Vertretung des Vollmachtgebers in allen Geschäften bzw. in einem bestimmten größeren Geschäftskreis ermächtigt |
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Besonder Vermögensrechte, die in Genussscheinen verbrieft sind. Genussrechte verleihen kein Stimmrecht |
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Genussscheine verkörpern Genussrechte und sind an der Börse handelbar. Genusscheine bringen der AG Kapital, ohne die Stimm- bzw. Mehrheitsverhältnisse zu beeinflussen |
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An mehrere Personen erteilte Prokura. Die Prokuristen können nur gemeinschaftlich ihr Vertretungsrecht ausüben |
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Anteil an einer GmbH oder Genossenschaft. Der Anteil bestimmt sich nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage bzw. nach der Satzung |
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Fähigkeit, Willenserklärungen rechtswirksam abgeben zu können oder anzunehmen. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt geschäftsfähig und bedürfen der Rechtswirksamkeit von geschlossenen Verträgen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter |
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Organ der GmbH |
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Markt, auf dem eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern auftritt und keine weiteren Teilnehmer tätig werden können |
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GbR`s werden meist zu einem bestimmten Zweck gegründet und lösen sich nach der Erfüllung des Zwecks wieder auf. Ein Konsortium ist rechtlich z.B. eine GbR. Die GbR ist keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann für sich also nicht verklagt werden oder selber klagen |
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Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Haftung der GmbH ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Kein Gesellschafter muss mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH einstehen. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 50.000 DM (25.000 Euro) betragen. Die GmbH wird in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen |
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Jede auf Erwerb gerichtete, beruflich ausgeübte Tätigkeit |
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Das Recht zur selbstständigen Ausübung eines Gewerbes oder Berufs |
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Koalitionen der Arbeitnehmer zu gemeinsamen Interessenvertretung gegenüber dem Staat und den Unternehmern |
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Überschuss des Ertrags gegenüber Aufwendungen, bezogen auf eine Rechnungsperiode |
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Abschlusskonten für alle Erfolgskonten. Das GuV wird jährlich abgeschlossen |
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Gewinn eines Unternehmens, dass in Prozent des Umsatzes ausgedrückt wird |
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Schuldverschreibungen, die ihrem Inhaber das Recht auf Beteiligung am Gewinn einer AG einräumen |
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Giralgeld sind Gelder auf Girokonten. Giralgeld entsteht bei Umbuchungen und unbaren Transaktionen |
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Sammeldepot bei einer Wertpapiersammelbank |
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Kauf bzw. Verkauf einer Position in Wertpapieren, Devisen, Futures oder Optionen, der bewirkt, das man gegenüber einem Geschäftspartner keinerlei Verpflichtungen mehr hat |
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Preis, bei dem Angebot und Nachfrage völlig ausgeglichen sind |
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Fachausdruck für den Börsengang einer AG |
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Freiwillige zusätzliche Vergütung, die aus besonderem Anlass gewährt wird |
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Der Begriff Graumarkt steht in engem Zusammenhang mit Neuemissionen. Normalerweise kann man Aktien in der Zeichnungsfrist in der angegebenen Bookbuilding-Spanne ordern. Durch die begrenzte Anzahl an Aktien werden aber nie alle Zeichner berücksichtigt. Erst ab der Erstnotiz ist ein Handel für jedermann möglich. Es besteht nun allerdings die Möglichkeit, Aktien noch vor der Erstnotiz im Graumarkt zu erwerben. Der Graumarkt stellt ein Art Termingeschäft dar, da der Investor in diesem Fall Aktien über die Bank zu einem bestimmten Kurs (=Graumarktkurs) vor der Erstnotiz kauft. Er bekommt die Aktie allerdings nicht sofort, sondern erst, wenn die Aktie am Markt offiziell gehandelt wird. Die Graumarktkurse richten sich ausschließlich nach Angebot und Nachfrage und notieren in der Regel über dem späteren Ausgabekurs |
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Beim Amtsgericht geführtes Buch, das die Rechtsverhältnisse an Grundstücken ausweist. In das Grundbuch werden z.B. Belastungen, Rechte und Pflichten von Grundstücken verzeichnet |
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einer AG. Nominelles Kapital einer AG. Der Mindestnennbetrag beträgt 100.000 DM bzw. 50.000 Euro. Das Grundkapital wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen |
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Allgemeine Bezeichnung für Hypotheken, Grund- und Rentenschulden |
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Belastung eines Grundstücks. Die Grundschuld setzt keine persönlichen Forderungen voraus |
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Habenbuchung auf einem Konto. Gegensatz ist die Lastschrift |
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Zinsen, die eine Bank für Geldeinlagen vergütet |
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Verpflichtung zur Schadensersatzleistung aufgrund eines Vertrags oder eines Gesetzes |
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Einstehen für eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung |
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Öffentliches, jedermann zugängliches Verzeichnis der Kaufleute und Handelsgesellschaften. Das Handelsregister wird beim Amtsgericht geführt und ist in Abteilung A und B unterteilt. In Abteilung A werden die Personengesellschaften eingetragen, während sich die Einträge der Handelsgesellschaften in Abteilung B wiederfinden |
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Allgemein übliche Bräuche im Handelsverkehr, die besonders die Form des Handelsabschlusses betreffen |
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Ermächtigung zur Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften und zum Betrieb eines Handelsgewerbes. Die Handlungsvollmacht erstreckt sich auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringen |
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Der Hauptschuldner ist der Schuldner, für den sich ein Bürge verbürgt hat |
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Organ der Aktiengesellschaft. Die Aktionäre üben ihre Rechte in der HV aus. Die HV ist das Beschlussorgan der AG und beschließt u.a. die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen und findet einmal jährlich statt |
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Bezeichnet eine länger andauernde Börsenphase, die gekennzeichnet ist durch regelmäßige Kursgewinne |
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Der Hebel gibt an, in welchem Verhältnis ein Optionsschein eine Kursbewegung des Basisinstruments nachvollzieht. Der theoretische Hebel gibt an, um wieviel Prozent sich der Kurs des Optionsscheins bei einer Kursbewegung des Basisinstruments um ein Prozent verändert |
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Bezeichnet ein Geschäft, das zusätzlich zu einem anderen Geschäft getätigt wird, um das durch das erste Geschäft entstandene Risiko zu begrenzen oder ganz auszuschalten |
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Kosten, die durch die Herstellung eines Gutes entstehen. Die Kosten setzen sich aus Material- und Fertigungskosten |
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Heterogene Güter sind Güter, die zwar untereinander andersartig sind, die sich aber dennoch in gewissem Maße gegenseitig zu ersetzen vermögen |
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Bezeichnung für Wertpapiere, die einen rasanten Kursanstieg hinter sich haben |
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Letzte Phase und Ende der konjunkturellen Expansion |
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Dachgesellschaft, die Unternehmen verwaltet, an denen sie beteiligt ist |
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Homogene Güter sind untereinander völlig gleichartige Güter |
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Belastung eines Grundstücks. Im Gegensatz zur Grundschuld ist das Bestehen einer persönlichen Forderung Bedingung für das Bestehen einer Hypothek |
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Festverzinsliche Schuldverschreibung, die von einer Hypothekenbank ausgegeben wird. Hypothekenpfandbriefe müssen durch Hypotheken mit mindestens der gleichen Verzinsung und mindestens gleicher Höhe abgesichert sein |
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Der IBEX ist der wichtigste spanische Aktienindex. Er umfaßt die 35 wichtigsten spanischen Unternehmen mit der größten Marktkapitalisierung |
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Mangel an liquiden, d.h. kurzfristig verfügbaren Zahlungsmittel |
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International Monetary Fund = Internationaler Währungsfond (IWF) |
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Unbewegliche Sachen, insbesondere Grundstücke |
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Das Fondsvermögen setzt sich aus Grundstücken und Gebäuden zusammen. Die Fondsanteile werden in Investmentzertifikaten verbrieft. Ein Immobilienfonds kann offen oder geschlossen sein. Bei geschlossenen Fonds besteht eine Begrenzung der Anteile. Der Fonds wird geschlossen, wenn alle Anteile "verkauft" sind. Offene Fonds hingegen geben ständig neue Anteile aus |
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Gibt in Prozent die von den Marktteilnehmern erwartete Schwankungsbreite eines Basiswertes an |
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Einfuhr von Gütern und Leistungen aus dem Ausland |
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Amerikanische Bezeichnung für eine Firma in der Form einer AG |
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Zusammenstellung der internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsbräuchen |
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Ein Index ist eine Größe, die die Entwicklung einer bestimmten Gruppe von Wertpapieren (oder anderen Sachen) mißt |
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Der Indossator überträgt die Rechte aus einem Orderpapier durch sein Indossament an einen Dritten |
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Anleihen privater Industrieunternehmen |
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Zustand der Wirtschaft, der vor allem durch ständige Preissteigerungen = Geldentwertung gekennzeichnet ist |
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Öffentliche Einrichtungen, die eine Grundvoraussetzung für das wirtschaftliche Leben sind (Straßen, Kanäle, Bildungsinstitutionen etc.) |
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Auf den Inhaber lautende Aktie, die durch Einigung und Übergabe einfach übertragen werden kann. Inhaberaktien anonymisieren den Inhaber gegenüber der Gesellschaft, da diese nicht überprüfen kann, wer im Besitz der Aktien ist |
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Der innere Wert gibt den tatsächlichen Wert eines Optionsrechts bei der Ausübung an. Optionsscheine mit positivem inneren Wert liegen im Geld, Optionsscheine mit negativem inneren Wert liegen aus dem Geld. Beträgt der innere Wert genau oder fast genau Null, so notiert der betreffende Optionsschein am Geld |
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Neuentwickelte Technologie in der Produktion oder der betrieblichen Organisation |
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Ein Insider ist eine Person, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung kursrelevante Informationen über eine AG früher als die Öffentlichkeit erfährt. Insider werden in Primär- und Sekundärinsider unterteilt. Primärinsider ist, wer: als Mitglied des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als persönlich haftender Gesellschafter des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens, aufgrund seiner Beteiligung am Kapital des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens oder aufgrund seines Berufes oder seiner Tätigkeit bestimmungsgemäß Kenntnis von einer nicht öffentlich bekannten Tatsache hat, die sich auf den Emittenten von Insiderpapieren oder auf Insiderpapiere selbst bezieht und geeignet ist, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs erheblich zu beeinflussen (Insidertatsache). Sekundärinsider ist, wer ohne Primärinsider zu kennen, Kenntnis von einer Insidertatsache hat. Unerheblich dabei ist, wie er diese Kenntnis erworben hat |
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Insiderinformationen können Kenntnisse über Ertragsveränderungen, geplante Kapitalmaßnahmen, Dividendenpolitik und Änderungen in der Unternehmensstruktur sein |
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Börsennotierte Wertpapiere von Unternehmen, über die Insider kursrelevante, der interessierten Öffentlichkeit noch nicht bekannte Informationen besitzen |
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Zahlungsunfähigkeit, Bankrott |
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Zwischendividende, die während des Geschäftsjahres, meist quartalsmäßig, ausgeschüttet wird, wodurch die Gesamtdividendenausschüttung in vier gleich großen Teilen erfolgt |
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Eingreifen von Interessenten oder Interessengruppen mit dem Ziel, den Kurs bestimmter Papiere zu stützen oder in anderer Weise zu beeinflussen |
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Handel von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten, der innerhalb eines Börsentages stattfindet, zum Handelsschluß sind alle Positionen glattgestellt, d.h. verkauft |
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Mengen- und wertmäßiges Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und aller Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt |
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Tätigkeit der Aufnahme des Inventars durch zählen, messen und wiegen am Bilanzstichtag Die permanente Inventur erfordert eine ordnungsgemäße Lagerbuchführung, die durch regelmäßige Fortschreibung der Zu- und Abgänge jederzeit eine genaue Feststellung der Lagerbestände gewährleistet |
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Zielgerichtete, langfristige Kapitalbindung zur Erwirtschaftung zukünftiger autonomer Erträge. Bei Investitionen wird i.d.R. flüssiges, liquides Kapital in festes Kapital (Maschinen, Werkzeuge, Modernisierung) umgewandelt |
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Die "IPO-Norm" umfaßt vier Forderungen an Börsenkandidaten und deren Banken und stellt eine Art Gütesiegel für Neuemissionen dar. Damit sollen Anlegern bessere Informationsmöglichkeiten und mehr Transparenz geboten und damit Entscheidungen für oder gegen eine Zeichnung erleichtert werden. Die erste Forderung betrifft den Verkaufsprospekt. Dieser sollte zwei Wochen vor Beginn der Zeichnungsfrist den Anleger verfügbar gemacht werden. Spätestens eine Woche vor Zeichnungsbeginn muß der Prospekt im Internet zugänglich gemacht werden. Wird dieser rechtzeitig veröffentlicht, sind damit automatisch die zweite und dritte Forderung des SdK nach der Offenlegung der Haltefristen der Altaktionäre und die Beteiligung bzw. Abgabequote der Emissionsbanken beim IPO erfüllt. Diese beiden Forderungen müssen zwingend im Verkaufsprospekt veröffentlicht werden. Die vierte Forderung betrifft die Verpflichtung, den Zuteilungsschlüssel nach Abschluss der Emission offenzulegen. Allerdings ist die IPO-Norm nicht als Kauf- oder Zeichnungsempfehlung des SdK zu verstehen, denn eine erfüllte IPO-Norm kann nicht den Erfolg einer Neuemission garantieren |
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Bezeichnung für eine wirtschaftliche Kooperation von Unternehmen, die in verschiedenen Staaten bzw. Wirtschaftsgebieten ansässig sind |
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Bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebene Aktien werden als junge Aktien bezeichnet |
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Führt eine AG in einem Geschäftsjahr zwei Kapitalerhöhungen durch,so werden die zuletzt emittierten Aktien als jüngste Aktien bezeichnet |
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"Müllanleihen" - Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere mit sehr schlechter Bonität. Um Anleger anzuziehen, locken Junk Bonds mit hohen Zinssätzen und werden meist weit unter dem Nennwert ausgegeben. Die Zinszahlungen und die Tilgung der Anleihe sind jedoch äusserst fraglich |
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Eine juristische Person ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die durch ihre Organe vertreten wird und Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Juristische Personen können klagen und verklagt werden. J.P. des privaten Rechts sind AG, KGaA, eGmbH, und GmbH. J.P des Öffentlichen Rechts sind öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Länder, Kommunen, Gemeinden etc.) |
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Berechnung der Kosten, die durch die Erstellung einer bestimmten Leistung entstehen werden oder entstanden sind |
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Nutzungspotential - maximales Produktionsvermögen eines Potentialfaktors bzw. eines Potentialfaktorsystems in quantitativer und qualitativer Hinsicht für eine definierte Bezugsperiode |
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Bestimmung der qualitativen und quantitativen Kapazität eines Potentialfaktors bzw. eines Potentialfaktorsystems. Die Kapazitätsmessung erfolgt für Produktionsanlagen mit aktiver Beteiligung am Produktionsprozess durch Ermittlung von Output (z.B. Masse, Stückzahl etc.) - oder Prozessgrößen bezogen auf eine bestimmte Periode. Die Formel zur Errechnung der Kapazität lautet max. Produktionsvermögen / Bezugsperiode |
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Volkswirtschaftlich per Definition einer der drei Produktionsfaktoren neben Boden und Arbeit. Betriebswirtschaftlich die Summe von Eigen- und Fremdkapital, mit dem ein Unternehmen wirtschaftet |
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Alle Maßnahmen zur Finanzierung von Unternehmungen mit dem Ziel, den erforderlichen Kapitalbedarf auf der Grundlage eines Finanzplans zu decken |
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Maßnahme der Finanzierung der Unternehmung durch Erhöhung des Eigenkapitals |
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Massiver Abzug von Geld, meist ins Ausland, aufgrund politischer Veränderungen, Sicherheit und besserer Rentabilität |
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Bei Kapitalgesellschaften steht die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund. Kapitalgesellschaften haben immer ein gesetzliches Mindeskapital. Weiterer Unterschied zu den Personengesellschaften: Es haftet nur das Geschäftsvermögen, nicht die Gesellschafter |
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Vereinbarung von Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck, die geeignet ist, die Erzeugung oder den Verkehr von Waren oder gewerblichen Leistungen durch Beschränkung des Wettbewerbs zu beeinflussen. Kartelle unterliegen dem Kartellgesetz |
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Abschlüsse an der Börse, die sofort oder ganz kurzfristig erfüllt werden müssen |
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Kursfeststellung derjenigen Wertpapiere, für die börsentäglich nur ein Kurs bestimmt wird (Einheitskurs) oder für diejenigen Aufträge variabel notierter Wertpapiere, die den festgesetzten Mindestschluss nicht erreichen |
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Börsenmarkt der Wertpapiere, die nur im Kassageschäft behandelt werden, zum Terminhandel also nicht zugelassen sind |
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Begriff aus der technischen Wertpapieranalyse. Zeigt der Kurs einen bestimmten Verlauf, d.h. bildet er eine bestimmte Formation, durchbricht einen Widerstand etc., dann kann daraus ein Kaufsignal abgeleitet werden |
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Der Kaufvertrag ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag. Der Verkäufer muss dem Käufer die Sache übergeben und ihm das Eigentum an dieser Sache verschaffen, der Käufer muss seinerseits den Kaufpreis bezahlen und die gekaufte Sache abnehmen |
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Kreditanstalt für Wiederaufbau |
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Kurs-Gewinn-Verhältnis, Kennzahl der Renditeanalyse, bei der der Aktienkurs durch den zur Ausschüttung bestimmten Jahresgewinn geteilt wird. Das KGV gibt an, innerhalb welcher Zeit der Aktienkaufpreis über den Gewinn zurückfließt |
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Bezeichnet die Tendenz eines Börsentages, der gekennzeichnet ist durch nur sehr geringe Kursverluste |
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Vertrag, der die wirtschaftliche Freiheit des Vertragspartners in unzumutbare Weise beschränkt. Knebelungsverträge sind sittenwidrige und damit nichtige Verträge |
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Die KG ist eine Personenhandelsgesellschaft, bei der die Haftung eines oder einiger Gesellschafter (Kommanditisten) auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist, während bei dem anderen Teil der Gesellschafter (Komplementär) keine Haftungsbeschränkung besteht |
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Die KGaA ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet (Komplementär) und die übrigen mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die KGaA gehört zu den Kapitalgesellschaften |
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Beschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft |
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Durch Schuldverschreibungen verbriefte Anleihen, die von Städten oder Gemeinden direkt am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Schuldner sind die Kommunen |
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Von den Hypothekenbanken auf Grund von Darlehen an kommunalen Körperschaften ausgegebene Schuldverschreibungen. Schuldner ist die emmittierende Hypothekenbank, nicht die Kommune |
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Persönlich haftender Gesellschafter einer KG oder einer KGaA |
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Güter, die einander in der Weise ergänzen, dass der Besitz des einen Gutes nur sinnvoll oder nützlich ist, wenn zugleich das andere Gut zur Verfügung steht (Kraftfahrzeug und Benzin) |
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Zyklisch wiederkehrende Schwankungen der wirtschaftlichen Aktivität in der freien Wirtschaft |
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Inbegriff aller staatlichen Maßnahmen die der Beeinflussung des Konjunkturverlaufs dienen. Ziel der Konjunkturpolitik ist die Abschwächung der Konjunkturen zur Milderung ihrer nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft |
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Versuch der Vorhersage der künftigen konjunkturellen Entwicklung. Konjunkturprognosen sind sehr schwierig und unzuverlässig |
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Zahlungsunfähigkeit |
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Seefrachtbrief im Seefrachtverkehr. Das Konnossement wird auf den Namen des Empfängers ausgestellt. Durch das Konnossement wird der Aussteller verpflichtet, die Güter am Ende der Reise an den berechtigten Inhaber des Konnossements zu übergeben |
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Im Börsenjargon ist mit der Konsoldierung eine Stabilisierung der Kursentwicklung von Wertpapieren in Reaktion auf vorangegangene starke Kursbewegungen gemeint |
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Geschäfte, die von einem Konsortium durchgeführt werden. Häufigstes Konsortialgeschäft ist das Effektenemissionsgeschäft |
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GbR, die von Banken zur Durchführung eines speziellen Geschäfts (z.B. Emission einer Aktie) gemeinsam gebildet wird und sich nach Abschluss des Geschäfts wieder auflöst |
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Güter, die der Bedürfnisbefriedigung dienen (Möbel, Nahrungsmittel etc.) |
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Kredit, der zum konsumtiven Zweck gegeben wird |
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Zahlenmäßige Gegenüberstellung von Geschäftsvorfällen in zweispaltiger Anordnung. Die linke Spalte zeigt die Kontobelastungen, die rechte die Gutschriften. Beim Abschluss ergibt sich auf der kleineren Seite der sogenannte Saldo, der den Bestand des Kontos zeigt |
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Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann, bei der die aus der Verbindung entstehenden gegenseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in regelmäßigen Zeitabständen miteinander verrechnet werden. Der Rechnungsabschluss muss mindestens einmal jährlich erfolgen |
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Bildung von wirtschaftlichen Machblöcken durch Zusammenschluss von Unternehmen, wodurch die Konkurrenz erheblich beschränkt wird. Es entstehen Oligopole und Monopole |
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Zusammenschluss mehrerer, rechtlich selbstständig bleibender Unternehmungen unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung |
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Kosten sind in Geld ausgedrückter Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen |
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Ein Kredit ist die zeitweise Überlassung von Geld oder Geldsurrogaten durch den Kreditgeber an den Kreditnehmer. Der Kreditnehmer verpflichtet sich,d as Empfangene (zzgl. Zinsen ) später zurückzuerstatten |
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Die Kreditkarte ermöglicht die einfache bargeldlose Zahlung im In- und speziell im Ausland (z.B. Amerika). Der Kunde nutzt seine Karte und kann in Geschäften mit seiner Unterschrift einkaufen. Außerdem kann er mit seiner PIN an Geldautomaten Geld abheben |
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Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch welche ein bestehendes Vertragsverhältnis beendigt werden kann. Die Rechtswirksamkeit einer Kündigung richtet sich nach den vertraglich und gesetzlich vereinbarten Bedingungen |
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Der Kupon ist einer Aktie oder einem festverzinslichen Wertpapier beigefügt und verbrieft den Anspruch des Inhabers auf Dividenden- bzw. Zinszahlung. Zusammen mit dem Erneuerungsschein bildet der Kupon den Bogen |
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Urkunde, die einen Anteil an einer bergrechtlichen Gesellschaft verbrieft. Auch der Anteil selbst wird als Kux bezeichnet |
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Festverzinsliche Schuldverschreibungen der Bundesländer |
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Risiko für den Anleger, dass ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkit die fälligen Zins- und Tilgungszahlungen überhaupt nicht oder zumindest nicht fristgerecht leisten kann, weil es an Transferfähigkeit oder-bereitschaft fehlt |
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Zentralbanken der Sparkassen. Sie sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts und unterliegen einer strengen staatlichen Aufsicht |
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Ergebnis des Belastens. Verbuchung auf der Sollseite des Kontos |
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Zeitraum zwischen Ausgabe einer Anleihe und ihrer Rückzahlung. Bei Optionsschein gibt die Laufzeit den Zeitraum an, während dessen der Optionsscheininhaber sein Optionsrecht ausüben kann |
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Tatsächliche Aufwendungen für den Lebensunterhalt einer beliebigen Person |
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Der Verkäufer veräußert Wertpapiere, die er i.d.R. nicht besitzt, sondern von einem Broker geliehen hat und spekuliert damit auf fallende Kurse, dies in der Hoffnung, die Wertpapiere später zu einem niedrigeren Kurs "zurückkaufen" zu können |
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Legitimationspapiere sind Urkunden, mit denen sich der Inhaber ausweisen kann und in denen seine Identität fesgehalten ist. Bei der Legitimationsprüfung, die Banken gem. § 154 AO bei einer Kontoeröfnung durchführen müssen, wird der Personalausweis oder der Reisepass bei Volljährigen Personen akzeptiert. Die Identität muss festgehalten werden, da niemand auf fremden oder erfundenen Namen ein Konto eröffnen darf. Bei Minderjährigen muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden |
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Eine Leihe ist die unentgeldliche Überlassung einer Sache. Der Entleiher ist verpflichtet die geliehene Sache nach Ablauf einer vereinbarten Frist zurückzugeben |
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Erfüllungsort - Damit wird der Ort bezeichnet, an dem der Schuldner zu leisten hat um seine Schuld zu begleichen |
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Festgesetzte Preisgrenze bei Wartpapierkauf- oder Verkaufsaufträgen, die vom Auftraggeber festgesetzt werden kann, und unter bzw. über dieser nicht gekauft bzw. verkauft werden darf |
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Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit in vollem Umfang zu erfüllen. Für die Liquidität von Banken gelten strenge Richtlinien und Grundsätze. Durch die Mindestreserveverpflichtung sind die Geschäftsbanken gezwungen, stets eine Liquiditätsreserver bei der LZB zu halten |
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Gewährung eines Darlehens gegen Verpfändung bzw. Sicherungsübereignung von Wertpapieren oder Waren |
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Festgelegter Zinssatz von der LZB, zu dem diese den Kreditinstituten gegen Hinterlegung von Wertpapieren Kredite gewährt |
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Vom Standpunkt der Bank aus sind Lorokonten die Konten, die andere Banken bei ihr unterhalten |
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Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen |
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Die makroökonomische Betrechtungsweise in der Wirtschaftswissenschaft geht von volkswirtschaftlichen Gesamtgrößen aus und untersucht sie in ihrem Zusammenwirken. Die Gesamtgrößen ergeben sich aus der Zusammenfassung einzelwirtschaftlicher Größen |
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Geschäftsführer |
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Der Hersteller oder Verkäufer eines Gegenstands steht für dessen Mängel ein |
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Bei Mängeln an einer Sache hat der Käufer die Pflicht, die Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Unterlassung dieser Anzeige gilt als Genehmigung und der Käufer verliert seine Rechte auf Gewährleistung |
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Teil der Wertpapierurkunde, der das Anteilsrecht bzw. das Forderungsrecht verbrieft. Auf dem Mantel sind Unternehmensname, Nennwert und fortlaufende Nummer der betreffenden Aktie angegeben |
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Tarifvertrag, der allgemeine Bestimmungen für Arbeitsverträge enthält |
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Differenz zwischen Kursen, An- und Verkaufspreisen, Soll- und Habenzisnfüßen |
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Gesamtheit der unternehmerischen Maßnahmen, die der Förderung und Sicherung des Absatzes von produzierten Gütern und Dienstleistungen dienen. Aufgabe des Marketings ist aber auch die Schaffung neuer Bedürfnisse zur Erzeilung neuer Nachfrage |
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Zum Börsenhandel zugelassene Makler oder Finanzhäuser, die sich verpflichtet haben, für die von ihnen betreuten Werte verbindliche An- und Verkaufskurse zu stellen |
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Jedes Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage |
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Dies ist der Marktwert eines börsennotierten Unternehmens. Man errechnet ihn aus dem Kurswert der Aktie mal der Aktienanzahl |
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Die Marktwirtschaft ist durch freie Konkurrenz gekennzeichnet. Der Staat nimmt keinen oder nur geringen Einfluss auf die Wirtschaft. Das Ausmaß der Produktion bestimmt sich durch die Nachfrage am Markt |
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Aktienindex, der 70 deutsche Werte aus der sogenannten "zweiten Reihe" beinhaltet |
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Verfahren zur Plazierung einer Wertpapieremission am Kapitalmarkt. Beim Mengentender wird de Emissionskurs festgelegt und die Verteilung entsprechend der von kaufinteressierten Anlegern georderten Menge vorgenommen |
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Miete ist die entgeldliche, zeitlich befristete Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Der zugrundeliegende Vertrag ist der Mietvertrag. Im Gegensatz zur Pacht hat der Mieter nicht das Fruchtziehungsrecht |
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Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag |
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Wirtschaftswissenschaftlicher Begriff - Bei der theoretischen Untersuchung der wirtschaftlichen Sachverhalte geht man von den kleinsten Wirtschaftseinheiten Haushalt und Unternehmung aus |
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Personen unter 18 Jahren. Minderjährige stehen unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt geschäftsfähig |
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Der Mindestpreis gehört zu den gebundenen Preisen. Sinn der Mindestpreisfestsetzung ist meist der Schutz eines Wirtschaftszweiges. Ein Mindestpreis kann auch durch Kartellvereinbarungen zustandekommen |
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In Prozent bestimmter Verbindlichkeiten ausgedrückter Zahlungsmittelreserven, die die Geschäftsbanken bei einer Bank des Zentralbanksystems zinslos unterhalten müssen |
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Marktform, bei der viele Nachfrager auf nur einen Anbieter treffen und dieser dadurch eine marktbeherrschende Stellung genießt |
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Mündelsicher sind als besonders risikoarm erachtete Formen der Geldanlage, in die auch Mündelgeld investiert werden darf. Mündelsicher sind Pfandbriefe, Bundes- und Länderanleihen und inländische Hypotheken |
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Der Teil des Bedarfs, der am Markt wirksam wird |
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Relative Änderung der nachgefragten Menge bei einer kleinen Änderung des Preises oder einer kleinen Änderung des Einkommens |
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Marktform, bei der ein großer Nachfrager mehreren oder vielen relativ kleinen Anbeitern gegenüber steht (Bundesbahn gegenüber Eisenbahnherstellern). Der Nachfragemonopolist kann erheblichen Einfluss auf die Preisbildung nehmen |
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Marktform, bei der wenige relativ große Nachfrager auf mehrere oder viele relativ kleine Anbieter treffen |
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Beschränkte oder unbeschränkte Verpflichtung von Gesellschaftern, unter bestimmten gesetzlich oder satzungsmäßig festgelegten Umständen Nachschüsse an die Gesellschaft zu leisten |
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Aktie, die auf den Namen des Aktionärs ausgestellt ist. Der Eigentümer der Namensaktie ist mit seinem Namen, Stand und Adresse im Aktienbuch der AG eingetragen. Die Übertragung der Aktie ist schwieriger als bei Inhaberaktien, da neben Einigung und Übergabe das Indossament und die Umschreibung im Aktienbuch erforderlich sind |
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National Association of Securities Dealers` Automated Quotation System - Computerisierter Freiverkehrshandel in den USA |
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Gängige Bezeichnung für die Aktien junger bzw. kleinerer Unternehmen, die international weniger bekannt sind oder wenig Beachtung finden |
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Aktienindex für den Neuen Markt. Der NEMAX wird sowohl als Kurs- als auch als Performanceindex berechnet. Man unterscheidet zwischen NEMAX All Share und NEMAX 50. Der "NEMAX All Share" beinhaltet alle am Neuen Markt gehandelten Werte. Der "NEMAX 50" beinhaltet die bei seinem Beginn 50 von der Marktkapitalisierung größten Aktienwerte am Neuen Markt. Durch Neuemissionen und Kursverluste ist dies aber nicht mehr der Fall |
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Nominalwert - Wert, der einem Wertpapier, einer Note oder Münze aufgedruckt oder eingeprägt ist |
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Aktien müssen nicht auf einen bestimmten Nennwert lauten, sondern können auch einen in Prozent ausgedrückten Anteil am Kapital eines Unternehmens darstellen |
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rein, ohne Abzug |
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Aktien von Unternehmen, deren Ertragslage von konjunkturellen Entwicklungen relativ unabhängig ist |
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Bewertungsprinzip, das dem Schutz der Gläubiger eines Unternehmens dient. Die Güter des Umlaufvermögens dürfen höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Das Niederstwertprinzip führt zur Bildung von stillen Reserven |
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Bekanntester japanischer Aktienindex, der die 225 bedeutendsten Aktiengesellschaften umfasst |
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Verzinsung, die auf den Nennwert des betreffenden Wertpapiers bezogen sind |
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Vom Standpunkt einer Bank aus sind Nostrokonten die Konten, die sie bei anderen Banken unterhält |
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Alleiniges Recht zur Ausgabe von Banknoten |
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Konto, das nicht auf einen Namen lautet und damit anonym ist. Der Kontoinhaber braucht sich nicht auszuweisen. Aufgrund der Abgabenordnung dürfen Nummernkonten nicht in Deutschland eröffnet werden |
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Andere Bezeichnung für ein festverzinsliches Wertpapier |
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Gemeinschaftskonto, über das mehrere Kontoinhaber oder Verfügungsberechtigte einzeln verfügen können. Das Oderkonto kann von jedem Inhaber in ein Und-Konto umgewandelt werden. Die Auflösung kann nur gemeinsam erfolgen |
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Die OHG ist eine Personengesellschaft. Sie kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen und klagen bzw. verklagt werden. Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt. Durch den Gesellschaftsvertrag kann jedoch auch etwas anderes vereinbart sein. Die Gesellschafter der OHG haften unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch |
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Rechtlich bindendes Angebot |
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Marktform, die durch das Vorhandensein nur weniger Anbieter bzw. Nachfrager gekennzeichnet ist |
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Organization of Petroleum Exporting Countries = Organisation Erdöl exportierender Länder. Ziel der OPEC ist die gemeinsame Preispolitik gegenüber den erdölverbrauchenden Länder |
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Ein Recht, jedoch nicht eine Verpflichtung, während eines fest vereinbarten Zeitraums ein Kauf-(Call) bzw. ein Verkaufs-(Put)Angebot anzunehmen |
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Festverzinsliches Wertpapier, das den Eigentümer berechtigt, innerhalb eines im vorhinein festgelegten Zeitraums zu einem festen Kurs eine bestimmte Anzahl von Aktien eines Unternehmens zu erwerben. Diese Anleihe hat i. d. R. einen niedrigeren Nominalzins und hat vertraglich, sozusagen als Ausgleich, ein Optionsrecht beigefügt. Dieses Optionsrecht wird i. d. R. auch losgelöst von der jeweiligen Anleihe separat an der Börse gehandelt |
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Die Optionsbedingungen regeln die Details der Ausübung von Optionsrechten. Insbesondere legen sie die Laufzeit, die Art des Optionsrechts (amerikanisches oder europäisches), die Optionsfrist, das Optionsverhältnis und den Basispreis fest |
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Vertraglich vereinbarter Zeitraum, in dem das Optionsrecht ausgeübt werden kann |
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Festgelegtes Recht zum Kauf oder Verkauf eines Basisinstruments |
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Wertpapier mit eigener Wertpapierkennummer, das dem Eigentümer das Recht garantiert, innerhalb eines gewissen Zeitraums ein bestimmtes Basisinstrument im vereinbarten Optionsverhältnis zum vorgegebenen Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). |
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Vermerk auf einem Wertpapier, durch den es zu einem Orderpapier wird. Der Vermerk lautet "an Order". Bei geborenen Orderpapieren, wie dem Scheck, ist die Klausel überflüssig. Orderpapiere können nur durch Einigung, Indossament und Übergabe weitergegeben werden. Das Orderpapier muss ausserdem eine lückenlose Indossamentenkette vorweisen |
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Wertpapier, das zwar eine bestimmte, namentlich genannte Person als berechtigt bezeichnet, aber durch Indossament und Übergabe übertragen werden kann |
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Analysten bewerten Aktien eines Unternehmens als "Outperformer" oder "Market Outperformer", wenn sie davon ausgehen, daß die Kursentwicklung dieser Titel besser sein wird als die Entwicklung Branchenindex |
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Abkürzung für "per anno" (pro Jahr) |
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Vertragliche Vereinbarung, durch die der Verpächter verpflichtet wird, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und den Genuss der Früchte während der Pachtzeit zu gewähren |
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Aus Papier hergestelltes Geldzeichen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind |
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International gebräuchlicher Ausdruck für Nennwert |
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Währung, bei der zwei veschiedene Geldarten gesetzliches Zahlungsmittel sind, ohne dass zwischen beiden ein festes Wertverhältnis gesetzlich festgelegt wäre |
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Aus dem italienischen Wort für "gleich" abgeleitete Bezeichnung. Wird ein Wertpapier zum Nennwert ausgegeben, so spricht man von einer Pari-Emission. Entsprechend handelt es sich um eine Unterpari bzw. Überpari-Emission, wenn die Ausgabe unter bzw. über dem Nennwert erfolgt |
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Ausgabe eines Wertpapiers zum Nennwert |
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Gleichheit |
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Bezeichnung für den Wertpapierhandel an der Präsenbörse im Gegensatz zum Computerhandel |
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Kapital einer Unternehmung. Die Passiva werden auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen |
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Passives Kreditgeschäft = Bankgeschäft, das der Geldbeschaffung für die Bank dient |
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Bezeichnet die Wertentwicklung einer bestimmten Anlage über einen vorgegebenen Zeitraum hinweg |
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Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften bei denen die persönliche Mitgliedschaft des Gesellschafters im Vordergrund steht und ein Mindestkapital nicht zwingend vorgeschrieben ist. Personengesellschaften werden in Abteilung A des Handelsregisters eingetragen. Das Geschäftskapital wird von mehreren Gesellschaftern aufgebracht. Alle Vollhafter sind zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt |
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Festverzinsliches Wertpapier, das zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten dient. Pfandbriefe werden von Hypothekenbanken, Schiffspfandbriefbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten ausgegeben, wobei zur Emission eine staatliche Genehmigung erforderlich ist. Die Besicherung von Pfandbriefen erfolgt durch erststellige Hypotheken, wobei das Emissionsvolumen zu jeder Zeit durch Hypotheken mit mindestens gleichen Zinssatz gedeckt sein muss. Pfandbriefe sind mündelsicher |
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Beschlagnahmung einer Sache, einer Forderung oder anderer Vermögenswerte im Zuge der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Die Verwertung der verpfändeten Sache dient der Befriedigung des Gläubigers |
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Das Pfandrecht an einer Sache, das durch Pfändung entsteht |
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Zum Schutz des Gläubigers sind bestimmte Gegenstände (Kleider, Fernseher, Lebensmittel) und Forderungen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld) nicht pfändbar |
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Synonym für Depot |
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Kennzahl zur vergleichenden Optionsscheinbewertung. Sie gibt an, um wieviel Prozent der Erwerb des Basisinstrumentes teurer ist als der Kauf an der Börse direkt |
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Der Preis ist der in Geld ausgedrückte Tauschwert eines Gutes. Der Preis bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage. Der Preis hat die Aufgabe den Ausgleich zwischen den unbegrenzten Bedürfnissen und dem begrenzten Angebot zu schaffen |
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Statistische Messzahl, die die relative Höhe aller oder bestimmter repräsentativer Preise in einem bestimmten Zeitpunkt angibt |
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Markt, an dem neu emittierte Wertpapiere erstmals abgesetzt werden. Die Börse fungiert als Sekundärmarkt und gewährleistet später einen funktionierenden Wertpapierhandel |
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Kreditinstitut, das als Einzelfirma, Personalgesellschaft, Kapitalgesellschaft oder als Genossenschaft betrieben wird. Demgegenüber stehen die öffentlichen Banken und Sparkassen. Privatbank im engeren Sinne ist nur die von einem oder mehreren Privatbankiers betriebene Bank |
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Jemand, der als persönlich haftender Gesellschafter oder Einzelkaufmann ein Bankgeschäft betreibt |
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Produktion ist die Schaffung von Gütern für den Konsum. Die klassischen Produktionsfaktoren sind Boden, Arbeit und Kapital |
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Besondere, im HGB geregelte Vollmacht. Derjenige, dem die Prokura erteilt wurde, wird Prokurist genannt. Prokura kann auch gemeinschaftlich erteilt werden oder nur für eine bestimmte Filiale. Die Prokura wird ins Handelsregister eingetragen. Der Prokurist darf alle gewöhnlichen und qußergewöhnlichen Geschäfte tätigen, die der gewöhnliche Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Er darf jedoch ohne besondere Befugnis keine Grundstücke belasten oder Prokura erteilen. Die Prokura kann jederzeit widerrufen werden. Sie erlischt durch Tod, Widerruf, Geschäftsunfähigkeit des Prokuristen oder Einstellung des Geschäftsbetriebs |
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Verlängerung (z.B. automatische Wiederanlage von Festgeld bei Fälligkeit) |
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Das Prospekt wird bei der Börseneinführung von Wertpapieren ausgegeben. Es soll Aufschluss geben über wesentliche Tatsachen des betr. Wertpapiers und dem Anleger die Entscheidung erleichtern. Für die Richtigkeit des Prospekts haften Emittent und unterzeichnende Bank gemeinsam |
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Investmentfonds, deren Anteile von jedermann erworben werden können |
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Unterrichtung der Öffentlichkeit über relevante Ereignisse, die das Börsenwesen allgemein oder die Situation eines bestimmten Unternehmens betreffen |
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Bezeichnung für eine Verkaufsoption bzw. einen Verkaufsoptionsschein |
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Individuelles Arbeitsvermögen, d.h. die Gesamtheit der subjektiv-individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und Verhaltensmuster, die es dem einzelnen erlauben, die Anforderungen in bestimmten Arbeitsfunktionen auf Dauer zu erfüllen |
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Zweidrittel- oder größere Mehrheit |
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Güte eines Produktes |
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Zeitraum von drei Monaten |
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Zwischenbericht über die Umsatz- und Gewinnentwicklung eines Unternehmens |
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Die Dividendenausschüttung erfolgt viermal jährlich für das abgeschlossene Quartal |
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Anteil bzw. Verhältnisteil, der jeweils festgesetzt wird oder sich nach einer Verhältnisrechnung ergibt |
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Aktie, die einen bestimmten prozentualen Anteil am Vermögen einer AG verbrieft |
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Preisnachlass. Der Rabatt wird in Prozent des Preises ausgedrückt und wird meist als Prämie beim Bezug von größeren Mengen eines Gutes gewährt |
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Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Schuldners |
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Inbegriff aller Maßnahmen, die eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit bezwecken |
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Glattstellen eines Wertpapierengagements zur Sicherstellung von Gewinnen bzw. zur Begrenzung von Verlusten |
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Jeder Kredit, der durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung von Vermögen gesichert ist. Im engeren Sinne wird vor allem der Immobiliarkredit als Realkredit bezeichnet |
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Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an den Begünstigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind |
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Finanzbuchhaltung einschliesslich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung |
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Vereine mit Rechtsfähigkeit, erworben durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts |
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Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen |
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Kompensation von Inflation durch Steigerung des Geld- und Kreditumlaufs |
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Recht des Inhabers eines notleidenden Wechsels, gegen seine Vormänner Rückgriff zu nehmen. Alle Wechselverpflichteten, die den Wechsel indossiert haben, haften dem Inhaber als Gesamtschuldner |
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Durch die Rektaklausel wird die Weitergabe des indossierten Papiers untersagt. Die Rektaklausel wird als negative Orderklausel bezeichnet ("nicht an Order") |
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Scheck mit Rektaklausel |
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Ertrag eines Wertpapiers in Relation zum investierten Kapital |
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Verzinsung des eingesetzten Kapitals = in Prozent ausgedrücktes Verhältnis des Gewinns zu den eingesetzten Mitteln |
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Bezeichnung für alle festverzinslichen Wertpapiere |
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Markt der festverzinslichen Wertpapiere an der Börse |
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Anteilsmäßige Zuteilung der Stücke bei einer überzeichneten Emission an die Zeichner |
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Eine Risikoversicherung mit fallender Versicherungssumme zur Sicherung der Restschuld von Tilgungshypotheken beim Tod des Schuldners. Die Reskreditversicherung sichert auch Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ab |
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Im Gegensatz zu einem Aktiensplit werden mehrere Aktien zu einer zusammengefasst. Bei einem Reverse-Split im Verhältnis 1:10 bilden z.B. je 10 "alte" Aktien eine neue Aktie. Dadurch erhöht sich optisch der Wert der Aktien |
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Prüfung bzw. Überwachung einer Unternehmung oder einzelner Unternehmens- bzw. Betriebsteile durch einen Revisor |
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Rezession bezeichnet die Phase im Konjunkturverlauf, in die Wachstumsraten rückläufig sind |
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In der Ungewissheit der zukünftigen Entwicklung begründete Gefahr, bei geschäftlichen Unternehmungen Verluste zu erleiden |
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Teil des Eigenkapitals einer Unternehmung . Man unterscheidet stille und offene Reserven. Stille Reserven entstehen durch Überbewertung der Passiva oder Unterbewertung der Aktiva. Offene Rücklagen können gesetzliche Rücklagen oder freiwillige Rücklagen sein |
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Rückstellungen sind nicht Teil des Eigenkapitals, sondern Verbindlichkeiten, die für Aufwendungen gebildet werden, deren Höhe und Fälligkeit am Bilanzstichtag noch ungewiss sind |
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Gesamtbetrag, den ein Schuldner an den Gläubiger zurückzuzahlen hat |
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Ansturm zahlreicher Kunden, hervorgerufen durch plötzliches Misstrauen, die ihr Bankguthaben abheben wollen. Nimmt der Run stark zu, so kann er zur Zahlungsunfähigkeit der Bank führen, da eine Bank nur einen Teil ihrer Verpflichtungen in bar zu unterhalten pflegt |
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Der S&P 500 ist ein amerikanischer Aktienindex, der von Standars & Poor’s publiziert wird. Er umfaßt 500 Unternehmen |
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Differenzbetrag zwischen Soll und Haben. Ergibts sich ein Überschuss der Habenseite über die Sollseite, so entsteht auf der Sollseite ein Saldo, der als Habensaldo bezeichnet wird. Der Sollsaldo ergibt sich bei einem Überschuss der Sollseite über die Habenseite |
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Finanzielle und organisatorische Gesundung eines Unternehmens durch Umstrukturierung, Rationalisierung, Modernisierung und Straffung der Arbeitsabläufe |
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Sanktionen sind wirtschaftliche Strafmaßnahmen einesStaates gegen einen anderen Staat |
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Vertraglich festgelegte Verfassung eines Vereines oder einer Gesellschaft. Die Satzung wird von den Gründern in ihren Einzelheiten festgelegt |
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Der Scheck ist eine unbedingte Zahlungsanweisung und ein geborenes Orderpapier. Durch eine Überbringerklausel ("oder Überbringer") wird das geborene Orderpapier zu einem Inhaberpapier, welches durch Einigung und Übergabe formlos übertragen werden kann |
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Ausstellung und Begebung ungedeckter Schecks |
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Fälschung der Unterschrift unter einem Scheck oder unbefugte Abänderung des Scheckbetrags |
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Unterwertig ausgeprägte Münze. Scheidemünzen brauchen nur bis zu einem maximalen Betrag von 20 DM (1-,2- und 5-DM-Stücke) bzw. 5 DM (1-,2-,5-,10- und 50-Pf-Stücke) angenommen werden |
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Unentgeldliche vertragliche Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers zu Bereicherung des Beschenkten |
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Schiffspfandrecht, das an Schiffen oder Schiffsbauwerken, die im Schiffsregister eingetragen sind, bestellt werden kann |
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Verfahren zur Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Die Schlichtung kann dazu dienen, einen begonnen Arbeitskampf beizulegen |
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Letzter, zum Ende der Börsenzeit festgesteller Kurs |
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Darlehensforderungen an den Staat, die im Staatsschuldbch eingetragen sind |
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Schriftliche Bestätigung des Schuldners, dass er einem bestimmten Gläubiger eine bestimmte Leistung schuldet |
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Darlehen größeren Umfangs, über das ein Schuldschein ausgestellt wird |
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Wertpapier, in dem der Aussteller sich zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme mit Zinsen oder zu eine sonstigen Leistung an den Gläubiger verpflichtet. Öffentliche und private Anleihen sind i.d.R. in Schuldverschreibungen verbrieft |
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Begriff aus der technischen Wertpapieranalyse. Der Kursverlauf eines Wertpapiers bildet drei Spitzen aus, deren mittlere die beiden anderen deutlich überragt, während die erste und die dritte Spitze in etwa auf demselben Niveau leigen. Die Schulter-Kopf-Schulter-Formation wird als Anzeichen dafür interpretiert, dass der Kurs auf erheblichen Widerstand stößt und in der Folge nach unten tendieren dürfte. Die umgekehrte Schulter-Kopf-Schulter-Formation gilt dagegen als Vorbote für steigende Notierungen |
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Am Schwankungsmarkt, auch variabler Markt genannt, werden die Kurse für jeden Abschluss gesondert ermittelt. Am Einheitsmarkt dagegen werden alle Umsätze zu einem einheitlichen Kurs abgerechnet |
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Bei der Schwarzarbeit werden die gesetzlichen Vorschriften umgangen und illegal gearbeitet |
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Liste, auf der nicht kreditwürdige Unternehmen und Personen verzeichnet sind |
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Gewinn und Verlust eines Unternehmens bilden ein ausgeglichenes Ergebnis |
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Ausdruck für Gewinne |
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Als Schwarzer Freitag ging der 25. Oktober 1929 in die Börsengeschichte ein. Die Wall Street erlitt an diesem Tag den bis dahin größten Kurseinbruch, der gleichzeitig das Ende des langährigen Konjunkturaufschwungs bedeutete |
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Länder der Dritten Welt, die auf der Schwelle zum Industrieland stehen. Zu den Schwellenländern zählen u.a. Brasilien, Argentinien, Mexiko, Hongkong, Singapur, Süd-Korea, Taiwan |
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Verkäufermarkt = Die Verkäufer haben eine günstigere Stellung als die Käufer (z.B. bei Warenknappheit) |
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Abtretung einer Forderung gegenüber eines Dritten (Gehalt) zur Sicherung einer Forderung des Zessionars gegen den Zedenten. Die Sicherunsabtretung ist vom Bestehen einer Forderung abhängig. Sie kann offen oder still erfolgen. Bei der stillen Abtretung erlangt der Dritte keine Kenntnis von der Abtretung. Die Bank kann die stille Sicherungsabtretung jedoch bei Zahlungsverzug offenlegen |
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Bei der Sicherungsübereignung wird ein Besitzkonstitut zwischen Kreditinstitut (Gläubiger) und Kreditnehmer (Schuldner) geschlossen. Dies bedeutet, dass das Kreditinstitut zwar Eigentümer wird, jedoch der Kreditnehmer im Besitz der Sache bleibt. Er kann die Sache weiter nutzen |
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Geschäft, das gegen die guten Sitten verstößt und damit von vornherein nichtig ist. Sittenwidrige Verträge sind z.B. Knebelungsverträge, Wucher etc |
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Prozentualer Nachlass, der vom Kaufpreis entsprechend den Zahlungsbedingungen bei Barzahlung binnen einer bestimmten Frist gewährt wird |
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In der Buchhaltung linke Seite des Konto, auf der die Lastschriften und Belastungen verbucht werden |
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Zinsen, die eine Bank einem Kreditnehmer für gewährte und in Anspruch genommene Kredite berechnet |
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Ausländische Münzen und Banknoten werden als Sorten bezeichnet |
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Mittel- bzw. langfristiges Anlagepapier mit festem oder variablem Zinssatz, das durch eine Urkunde verbrieft wird. Der Anlagebetrag ist für die Laufzeit festgelegt und kann nicht verfügt werden (bzw. nur in Ausnahmefällen) |
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Einlagen auf Konten, die nicht dem Zahlungsverkehr dienen und durch eine Sparurkunde verbrieft werden. Spareinlagen dienen der Ansammlung von Vermögen. Der Zinssatz ist höher als bei Girokonten |
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Sparen bedeutet Konsumverzicht und gleichzeitige Ansammlung von Vermögen |
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Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, alle Bankgeschäfte durchführen. Für die Verbindlichkeiten der Sparkassen haften die öffentlich-rechtlichen Gewährträger. Die volkswirtschaftliche Aufgabe der Sparkassen liegt in der Heranbildung von Ersparnissen und die Interessenwahrung der Sparer. Sparkassen unterliegen einer strengen staatlichen Aufsicht und Gesetzgebung |
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Aktie, die dem Anteileigner Stimmrecht in derHauptversammlung und einen Dividendenanspruch gewährt |
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Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft |
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Stille Reserven sind Rücklagen, die in der Bilanz nicht offen ausgewiesen werden und durch Unterbewertung der Aktiva bzw. Überbewertung der Passiva gebildet werden |
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Verkäufer einer Option. Der Stillhalter muss bis zum Laufzeitende der Option abwarten, ob der Käufer einer Optiondie Erfüllung des Geschäfts verlangt oder nicht. Der Verkäufer einer Kaufoption heißt "Stillhalter in Wertpapieren", der Verkäufer einer Verkaufsoption "Stillhalter in Geld" |
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Rückgängigmachen eines Auftrages oder einer Buchung |
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Kauf bzw. Verkauf eine gleichen Anzahl von Kauf- bzw. Verkaufsoptionen mit jeweils gleichen Vertragsbedingungen. Der Erwerb eines Straddle ist dann sinnvoll, wenn heftige Kursbewegungen erwartet werden, über deren Richtung jedoch Unklarheit herrscht |
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Gleichzeitiger Kauf von Kauf- und Verkaufsoptionen bzw. -optionsscheinen mit demselben Basisinstrument, jedoch zu unterschiedlichen Basispreisen. Der Strangle wird wie der Straddle eingesetzt |
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Bei der Streifbandverwahrung werden die Wertpapiere für jeden Hinterleger einzeln aufbewahrt. Der Name des Eigentümers ist auf der Banderole vermerkt, mit der die Wertpapiere gebündelt werden |
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Die Zinsen, die vom Fälligkeitstage der letzten Zinszahlung an aufgelaufen sind und die dem Käufer in Rechnung gestellt werden |
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Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, durch die die Frist bis zur Fälligkeit der Forderung hinausgeschoben wird. Die Verjährungsfrist verlängert sich dabei um den Zeitraum der Stundung |
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Substitution steht für die Ersetzbarkeit eines Gutes durch ein anderes |
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Zweckgebundener staatlicher Zuschuss an private Unternehmungen |
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Die Super Bowl ist die begehrteste Trophäe des American Football. In der Vergangenheit folgte auf einen Sieg der National Football Conference mit verblüffender Häufigkeit ein gutes Börsenjahr mit stark anziehenden Kursen |
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An- oder Verkauf von Wertpapieren am Schalter. Die Wertpapiere werden mit Bargeld "bezahlt". Tafelgeschäfte werden oft zur Geldwäsche benutzt, da die Geschäfte nicht über Kundenkonten abgewickelt werden müssen |
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Beteiligung am Jahresgewinn und damit am Erfolg eines Unternehmens. In der Regel erhalten Vorstand und Aufsichtsrat einer AG Tantieme |
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Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der Rechte und Pflichtend der Vertragspartner regelt. Bedingung in Tarifverträge dürfen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Das gilt insbesondere für im Tarifvertrag vereinbarte Mindestlöhne |
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Unterbringung von neuen Wertpapieren mit Hilfe des Ausschreibungsverfahrens |
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Börsenmäßig organisierter Markt für Terminhandel |
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Geldeinlagen bei Banken, wobei die Laufzeit oder die Kündigungsfrist festgelegt sind |
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Börsenmäßig organisierter Handel von Waren, Devisen und Finanzinstrumenten "auf Termin", d.h. der Vertragsabschluss und die Erfüllung finden zu verschiedenen, vertraglich fixierten Zeitpunkten statt |
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Vertrag über ein Termingeschäft. Terminkontrakte werden an organisierten Märkten gehandelt |
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Gesetzlich vorgeschriebene Eröffnung der Verfügung von Todes wegen nach dem Tode des Erblassers in einem gerichtlichen Termin durch das Nachlassgericht |
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Durch den Erblasser oder nach seiner Bestimmung durch einen Dritten oder das Nachlassgericht zur Durchführung der Testamentsvollstreckung ernannte Person. Der Vollstrecker legitimiert sich durch sein Testamentsvollstreckerzeugnis |
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Rückzahlung einer Schuld |
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Wahl des richtigen, also möglichst gewinnbringenden Zeitpunkts zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren |
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Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals z.B. bei Konkurs einer AG |
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Kurzfristiges Kaufen und Verkaufen an der Börse, um von vorübergehenden Kursschwankungen zu profitieren |
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Teilbetrag einer Wertpapieremission |
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Bewegung in eine bestimmte Rechtung, die über längere Zeit andauert |
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Natürliche oder juristische Person, die für einen Auftraggeber die Durchführung von Rechtsgeschäften im eigenen Namen, aber in fremden Interesse übernimmt |
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Zusammenschluss mehrerer Unternehmungen des gleichen Wirtschaftszweiges zum Zwecke monopolistischer Marktbeeinflussung. Trusts werden durch Fusion oder Zusammenfassung mehrerer Unternehmungen in einer Dachgesellschaft gebildet |
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Rückkehr eines Unternehmens in die Gewinnzone, nachdem zuvor Verluste ausgewiesen wurden |
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Wenn Analysten bei bestimmten Aktien "übergewichten" empfehlen, raten sie dem Anleger, einen Schwerpunkt seines Depots auf die betreffenden Aktien zu richten |
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Ausstattung eines Unternehmens oder eines Wirtschaftszweiges mit Produktionsmitteln, für die nicht genügend Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen |
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Bezeichnung für die Situation eines oder mehrerer Wertpapiere nach einer Phase stark anziehender Kurse bei hohen Umsätzen |
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Aufkauf eines Unternehmens durch ein anderes. Übernahmen können freundlich, also im gegenseitigen Einvernehmen, oder feindlich erfolgen |
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Ausgabe eines Wertpapiers, bei dem der Ausgabekurs über dem Nennwert liegt |
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Man spricht von Überschuldung, wenn die Schulden eines Unternehmens das Vermögen übersteigt |
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Überverkauft ist ein Wertpapier oder eine Börse nach einer Phase stark fallender Kurse bei hohen Umsätzen |
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Wenn bei einer Aktienemission das Angebot an Aktien kleiner ist als die Nachfrage, so spricht man von einer Überzeichnung. Das Aktienvolumen reicht nicht aus, um alle Zeichnungswünsche vollständig zu bedienen. Die Ausgabe der Aktie erfolgt dann meist im Losverfahren oder es werden entsprechend weniger Aktien zugeteilt, so dass kleine Zeichnungsbeträge voll bedient werden können und große entsprechend gekürzt werden |
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Bezeichnung für den letzten Börsenhandelstag des Monats |
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Aktuelle Rendite im Umlauf befindlicher Wertpapiere |
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Gemeinschaftsdepot, über welches die Depotinhaber nur gemeinschaftlich verfügen können |
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Analysten bewerten Aktien eines Unternehmens als "Underperformer" oder "Market Underperformer", wenn sie davon ausgehen, dass die Kursentwicklung dieser Titel schlechter sein wird, als die Entwicklung des Branchenindex |
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Setzt sich aus Unternehmerlohn, Risikoprämie und Unternehmergewinn zusammen und bildet das Einkommen des Unternehmers |
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Eine Unternehmung ist durch eigenes Rechnungswesen, Vermögen und Risiko gekennzeichnet |
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Die Ausgabe unter Nennwert wird als Unterpai-Emission bezeichnet |
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Begriff aus der technischen Wertpapieranalyse. Fällt der Kurs eines Wertpapiers mehrmas bis auf ein bestimmtes Niveau zurück, um sich im Anschluss daran wieder zu erholen, so spricht man von einer Unterstützung. Wird eine Unterstützung nach unten durchbrochen, so fungiert sie fortan als Widerstand |
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Kommt es bei einer Wertpapieremission mangels Nachfrage nicht zur Ausgabe des gesamten zu plazierenden Aktienvolumens, so spricht man von Unterzeichnung |
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Markt, auf dem für gleichwertige Güter unterschiedliche Preise bestehen. In der Praxis gibt es fast ausschliesslich unvollkommene Märkte |
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Der Begriff Valoren umfasst alle Wertpapiere einschliesslich Banknoten, Gold und Silber |
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1. Tag der Geschäftserfüllung; in Deutschland i. d. R. zwei Börsentage nach Geschäftsabschluß; 2. Bezeichnung für die Währung eines bestimmten Landes |
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Bezeichnung für den Teil der Gesamtkosten, dessen Höhe vom Beschäftigungsgrad des Betriebes abhängig ist |
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Markt für Papiere, für die fortlaufend bzw. variable Kurse der jeweils getätigten Abschlüsse notiert werden |
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Kennzahl für die Sensitivität eines Optionsscheins gegenüber Schwankungen des Basisinstruments |
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Risikokapital zur Finanzierung zukunfträchtiger Projekte und Technologien. Besonders junge Unternehmen besorgen sich Venture Capital um expandieren zu können. Die Venture Kapitalisten spekulieren auf einen baldigen Börsengang des Jungunternehmens und erhalten eine Beteiligung an der Unternehmung |
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Register, in welches alle, nicht einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dienenden Vereine mit mindestens 7 Mitgliedern eingetragen werden können. Das Register wird beim Amtsgericht geführt |
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Rechtliche Grundordnung eines Staates, Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze über die Bildung, den Aufgabenkreis und die Organisation der obersten Staatsorgane, das Verhältnis der einzelnen Staatsorgane zueinander, die staatlichen Aufgaben, den staatsrechtlichen Aufbau des Staates und die Rechte des Bürgers gegen den Staat |
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Gericht, dessen wesentliche Aufgabe die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Verfassungsrechts ist |
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Der Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt |
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Die Verjährung bewirkt nicht den Untergang des Anspruchs, sie gewährt dem Schuldner allerdings ein Leistungsverweigerungsrecht. Die normale Verfährungsfrist beträgt 30 Jahre |
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Auf einem Verkäufermarkt herrscht ein starker Nachfrageüberhang |
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Schriftstück, aus dem alle für den Käufer wichtigen Informationen vor dem Erwerb eines Wertpapiers bzw. Fondsanteils hervorgehen |
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Ein Verlust ist entstanden, wenn die Aufwendungen größer als die Erträge sind |
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Ein Verrechnungsscheck trägt den Vermerk "Nur zur Verrechnung" und kann nur im Wege der Kontogutschrift eingelöst werden. Eine Bareinlösung ist nicht möglich |
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Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande und bildet die Grundlage für zahlreiche Geschäfte (Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag etc.) |
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Verzug tritt dann ein, wenn der Schuldner seine Leistung nicht rechtzeitig erbringt oder der Gläubiger die Annahme der Leistung verweigert |
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Bei vinkulierten Aktien ist neben Einigung, Indossament und Übergabe zur Übertragung der Aktie, die Zustimmung der AG erforderlich. Die AG besitzt mit diesem Aktientyp die Möglichkeit, unerwünschte Aktionäre auszuschliessen |
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Maß für die Schwankungsbreite und damit für das Kursrisiko eines Wertpapiers in einem bestimmten Zeitraum. Je größer die Volatilität, desto schwankungsanfälliger ist ein Wert und desto größer sind die Wahrscheinlichkeiten von Kursausschlägen nach unten bzw. oben |
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Kreditinstitut in der Rechtsform einer Genossenschaft mit dem Zweck, die Mitglieder zu fördern. Volksbanken betreiben alle üblichen Bankgeschäfte |
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Vollbeschäftigung liegt vor, wenn für eine Beschäftigung geeignete Personen, die Beschäftigung zum herrschenden Lohnsatz suchen, diese ohne längeres Warten finden können |
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Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Volljährige Personen sind voll geschäftsfähig |
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Markt, auf dem die Preise absolut identisch sind und eine Preisgleicheit herrscht. Vollkommener Märkte kommen praktisch nicht vor |
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Börsenhandel vor Beginn der offiziellen Börsenhandelszeit |
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Organ der Aktiengesellschaft. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen und leitet die AG eigenverantwortlich. Zu den Aufgaben des Vorstands zählt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der AG |
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Bezeichnung für Aktien eines Unternehmens, die sich durch überschnittliches langfristiges Ertragspotential auszeichnen. Kennzeichen für Wachstumswerte sind innovative Produkte, starke Expansion und hoher Aufwand für Forschung und Entwicklung |
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Das gesetzliche, in einem Staate bestehende Geldordnung |
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Gleichheit des Wechselkurses zwischen zwei Währungen |
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Innbegriff aller staatlichen Maßnahmen, die der Beeinflussung des inneren und äußeren Wertes einer Währung dienen. Ziel der Währungspolitik ist die Erhaltung und die Stärkung der Stabilität der eigenen Währung |
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Neuordnung des Geldwesens in einem Staat |
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Straße in Manhattan, in der die New Yorker Börse (New York Stock Exchange = NYSE) beheimatet ist |
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Anleihe einer AG, die dem Gläubiger das Recht auf Wandlung der Anleihe in Aktien der AG innerhalb einer bestimmten Frist einräumt. Der Zinssatz der Wandelschuldverschreibung ist im Vergleich zu anderen Anleihen geringer. Beu Ausübung des Wandlungsrechts erlischt der Rückzahlungsanspruch des Gläubigers und das Fremdkapital wandelt sich in Eigenkapital |
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Umtausch der Anleihe in Aktien des Unternehmens |
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In den Wandlungsbedingungen sind die Umstände einer Wandlung festgelegt. Insbesondere wird das Wandlungsverhältnis, die Wandlungsfrist und der Wandlungspreis festgelegt |
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Der Preis, den der Inhaber einer Wandelanleihe bei Wandlung zusätzlich zu entrichten hat. Der Wandlungspreis wird in den Wandlungsbedingungen festgelegt und kann z.B. an den Zeitpunkt der Wandlung geknüpft werden (Je früher, desto billiger) |
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(Wireless Application Protocol) ist ein Übertragungsstandard mit dem es möglich ist, Informationen aus dem Internet auf ein Endgerät (z.B. auf ein Handy-Display) zu laden |
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Termingeschäfte in Handelswaren (Kaffee, Metall, Öl etc.). Lieferung, Abnahme und Bezahlung werden zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart |
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Internationale Bezeichnung für Optionsscheine |
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Der gezogene Wechsel ist eine unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen, eine bestimmte Geldsumme an einem bestimmten Zeitpunkt an den durch die Wechselurkunde als berechtigt Ausgewiesenen zu zahlen. Wenn der Bezogenen auf dem Wechsel seine Schuld anerkennt, indem er den Wechsel annimmt, tritt zur Zahlungsanweisung ein unbedingtes und abstraktes Zahlungsverpsrechen. Der eigene Wechsel ist ein unbedingtes und abstraktes Zahlungsversprechen |
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Als Wechselkurs wird der in ausländischem Geldwert ausgedrückte Preis für inländische Geldeinheiten bezeichnet |
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Der Wechselprotest ist die amtliche Beurkundung, dass eine Wechselverpflichtung nicht erfüllt worden ist |
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Bezeichnung für die weltweite Wirtschaftskrise von 1929-1931 |
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Wertpapiere verbriefen Vermögenswerte . In börsenfähigen Wertpapieren verbriefte Vermögenswerte können an Börsen und anderen Wertpapiermärkten schnell bewertet, erworben oder verkauft werden. Börsenfähige Wertpapiere dienen der Vermögensanlage und gleichzeitig der Kapitalbeschaffung des Emittenten |
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Sechsstellige
Zahl, die Wertpapieren zugeordnet wird und ihre eindeutige Identifizierung
vereinfacht. |
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Bereich, in den der Kurs z.B. eines Wertpapiers bereits mehrmals angestiegen ist, um sich anschließend wieder zu korrigieren; wird dieser Widerstandsbereich dann doch durchstoßen, wird er zur Unterstützungslinie |
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Wiederbeschaffungskosten sind Kosten, die aufgewendet werden müssen, um ein Gut zu ersetzen. Sinkende Kaufkraft bedeutet höhere Wiederbeschaffungskosten. In der Bilanz werden Güter mit dem Wiederbeschaffungswert bewertet |
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Eine gesetzlich nicht reglementierte Art der Kursmanipulation durch Kapitalanlagegesellschaften oder andere Kapitalsammelstellen, die vor Bilanz- und somit Bewertungsstichtagen dazu dient, die Kurse nach oben zu treiben, um "Bilanzkosmetik" zu betreiben |
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Wirtschaftliche Güter sind knappe Güter, die nicht in unbegrenzter Anzahl zur Verfügung stehen |
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Nichtiges Rechtsgeschäft, bei dem Erwerber unrechmäßig benachteiligt wird,da der Preis einer Ware in keinem Zusammenhang mit der gebotenen Leistung steht, also völlig überteuert ist |
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Elektronisches System zum außerbörslichen Handel umsatzstarker Wertpapiere. Das XETRA-System ermöglicht Investoren auch außerhalb der offiziellen Börsenhandelszeiten Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen |
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Stand des Deutschen Aktien Index im XETRA-Handel |
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Plan zur Regelung der deutschen Reperationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg. Der Young-Plan kam 1929/30 zustande und löste den Dawes-Plan ab. Die Verpflichtungen aus dem Young-Plan wurden durch das Lausanner-Abkommen 1932 für hinfällig erklärt |
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Übereignung eines bestimmten Geldbetrags zur Begleichung einer Schuld |
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Vertrag zur Abwicklung des Zahlungsverkehr zwischen den vertragsschließenden Staaten |
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Gegenüberstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen In- und Ausländern, die sich für ein Land in einem bestimmten Zeitraum vollzogen haben. Die Zahlungsbilanz besteht aus der "Leistungsbilanz", den "Vermögensübertragungen", der "Kapitalbilanz", dem "Saldo der statistisch nicht weiter aufgliederbaren Transaktionen" und den "Veränderungen der Auslandsaktiva der Bundesbank" |
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Fähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, fällige Verbindlichkeiten zurückzahlen zu können |
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Der Zedent ist derjenige, der eine Forderung abtritt |
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Abgabe eines Kaufangebots für Wertpapiere vor deren Emission |
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Zeitraum in dem die Zeichnung erfolgen kann |
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Differenz zwischen dem inneren Wert eines Optionsscheins und dem Kurswert |
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"Unverzinsliche" Anleihe mit fester Laufzeit, die unter-pari ausgegeben wird und am Ende der Laufzeit zu 100 % zurückgezahlt wird. Die Verzinsung ergibt sich aus der Differenz zwischen Ausgabekurs und Rückzahlungskurs. Da keine jährliche Zinsausschüttung erfolgt, ist der Zero-Bond besonders aus steuerlichen Gesichtspunkten für Anleger interessant |
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Der Zins ist das Endgelt für die Nutzung des Produktionsfaktors Kapital |
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Zinseszinsen entstehen, wenn Zinsen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums jedesmal zum Kapital zugefügt und mit diesem zusammen wieder verzinst werden |
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Optionsschein, dessen Basisinstrument ein festverzinsliches Wertpapier ist |
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Zölle werden wie Steuern angesehen und werden bei Ex- und Import von Waren erhoben |
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Zusatzkosten sind keine Aufwendungen. Bei eigenen Gebäuden wird eine Miete kalkuliert, die bei Mietung gezahlt werden müsste. Diese kalkulatorische Miete zählt zu den Zusatzkosten und wird in der Kostenrechnung berücksichtigt |
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Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegenüber dem säumigen Schuldner |